Bekanntlich will die Stadtspitze (dominiert von SPD und CDU) nichts gegen LKW-Fehlverkehre unternehmen und greift sogar zu Lügen.
Neben den Defiziten der Stadt bei der Bewertung der Verkehrslage unter Missachtung geltenden Rechtes, wurde auch der Emissionsschutz vernachlässigt. Es wurde ausschließlich Lärm geprüft. Allerdings erzeugt Verkehr auch Erschütterungen. Dies sieht man an den defekten Brücken.
Rechtlich gibt es zulässige Werte für Erschütterungen, es wäre also möglich zu prüfen, wie stark die Belastung ist.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird davon ausgegangen, dass wegen Lärm und Erschütterungen auch Verkehrseinschränkungen zu Gunsten von Einzelnen zulässig sind. Da Bundesgerichte Grundsatzurteile fälle, heißt dies für die Situation in Duisburg, dass man rechtlich gegen Lärm und Erschütterungen durch LKW vorgehen kann.
Um aber nicht direkt mit der einer Klage zu beginnen, ist ein Fällen starker Erschütterungen durch den Verkehr die Behörde zum Handeln aufzufordern. Ich denke hier sollte man dem Umweltamt schreiben:
„…hiermit fordere ich ([Anschrift einfügen]) die Stadt Duisburg unverzüglich,
spätestens bis zum XX.YY.2021 etwas gegen die unerträglichen
Erschütterungen durch Schwerlastverkehr auf der [Straße] zu
unternehmen.
Auf folgendes Urteil https://www.bverwg.de/260902U3C9.02.0 wird
verwiesen.
…“
Ein Anwalt würde hier natürlich die Ernsthaftigkeit unterstreichen und möglicherweise auch ausführlichere Schreiben verfassen, aber als Start reicht dies erst einmal.
Wenn die Stadt richtig arbeitet, müssten die Erschütterungen gemessen werden. Wenn es einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung gibt, müsste man zügig einen Anwalt aufsuchen, falls man sich rechtlich wehren will, da teilweise Fristen einzuhalten sind.
Je nach Antwort der Stadt kann man auch noch die nächsten Instanzen, wie Bezirksregierung Düsseldorf (Kommunalaufsicht) oder noch höher das Umweltministerium einschalten.
Wenn man die Erschütterungen durch Messungen einzelnen LKWs zuordnen kann, dann wäre es auch möglich zivilrechtlich gegen besonders häufige Störenfriede vorzugehen. Dies wäre im Rahmen einer Abmahnung auf Unterlassung der Fall. Hier müssten aber die Beweise rechtlich sicher genug sein. Und man sollte sich erst einmal nur eine Firma vornehmen, weil bei einem Prozess auch die Kosten auf einen selber zukommen können.
Wenn man nicht warten will, kann man natürlich auch direkt einen Anwalt beauftragen.