Einmal mehr schlägt unsere Geht-Nicht-Verwaltung zu und verweigert erneut LKW-Fahrverbote auf der Jägerstraße. Diese Information ist als Mitteilungsvorlage für die BV Rheinhausen am Donnerstag aufgelistet.
Die Ausreden zusammengefasst:
* angeblich wäre der Verkehr nicht stark genug, um Einschränkungen zu rechtfertigen.
* angeblich wäre die Strecke Teil Vorbehaltsnetz und könne deswegen nur schwerlich eingeschränkt werden
* man hält die Fahrbahn mit mind. 6,8 m Breite für ausreichend.
* der Fußverkehrwäre nur auf einem kurzen Stück gefährdet.
* dem Radverkehr stünden an beiden Fahrbahnrändern Radwege bzw. Schutzstreifen zur Verfügung
* angeblich wären keine kurzfristigen Maßnahmen zur Verhütung außerordentlicher Schäden notwendig.
* der Lärm reiche lediglich für eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung.
Ähnliche Ausreden werden für den Flutweg wiederholt. Dort wird dann auch die übliche Ausrede wiederholt, dass es keine relevanten Unfälle gäbe. Dabei werden Beinaheunfälle gar nicht erfasst, dass heißt lebensbedrohliche Situationen sind nicht ausgeschlossen, allerdings nicht bekannt. Deshalb ist die Behauptung, dass kein Grund bestünde, weil nichts passiert wäre ein fadenscheiniges Argument ohne Substanz. Etwa so als würde man sich nicht impfen lassen, weil man ja noch kein Corona gehabt hätte.
Der Kreuzacker scheint nicht untersucht worden zu sein.
Bescheuert wird diese Aussage:
„Zum Flutweg liegen auch keine zwingenden rechtlichen Grundlagen vor. Zwar wird aus Sicht der Stadtplanung eine Reduzierung des Lkw-Verkehrs zur Stärkung des Wohnstandortes empfohlen, was aber im Zusammenhang betrachtet nicht umsetzbar ist, da andere Bereiche über Gebühr belastet würden. Denn grundsätzlich bedeutet die Sperrung einer Straße für bestimmte Verkehrsmittel (hier: Lkw) zwangsläufig einer Verlagerung des zukünftig verbotenen Verkehrsmittelanteils auf umliegende Straßen.“
Dabei könnte es keine Ausweichverkehre geben, wenn die Lindenallee für LKW gesperrt würde, denn dann gäbe es nur einen Weg. Die Baustelle am Marientor zeigt zudem, dass es möglich ist eine derartige Führung des Logistikverkehrs sicherzustellen. Seltsam, dass man die Lindenallee gar nicht geprüft hat.
Nach der DS gibt es verschiedene Grundlagen für Einschränkungen:
„Nach § 45 der StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter
Straßen oder Straßenstrecken u. a.
1. aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs,
2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
[…]
zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschränken, verbieten oder umleiten.“
Auch wenn kurzfristig nicht mit außerordentlichen Schäden zu rechnen ist, so verursacht LKW-Verkehr außerordentliche Schäden. Zudem fehlt völlig die Prüfung für welche Verkehrsbelastung die Straße überhaupt ausgelegt wurde.
Dass man Lärmpeaks durch LKW-Verkehr nicht berücksichtigt erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.
Was die Sicherheit angeht, so ist die Verwaltung auf dem Holzweg. Der Flutweg soll angeblich 7 m breit sein? Da hat man vermutlich die schmalen Radstreifen mitgezählt. Ohne diese kommt man niemals auf 7 m. Außer vielleicht im Bereich vor dem Kreisverkehr mit Kreuzacker.
Aber rechnen wir doch mal mit den 7 m für den schmalen Bereich des Flugwegs. 1 m nehmen auf beiden Seiten Radfahrende ein. sind wir bei 5 m. ziehen wir davon noch die mind. 1,5 m Sicherheitsabstand ab, kommt ich auch 2 m. Kleine PKW dürfen die Straße dann benutzen. Alle anderen nicht. Der Sicherheitsabstand für LKW ist mit 1,5 m allerdings deutlich zu kurz. Durch die Sogwirkung der LKW müsst der Abstand deutlich größer sein. Folglich gefährden die LKW hier nicht nur die Sicherheit, sonder zu Schulzeiten dürften der Flutweg in bestimmten Bereichen nicht einmal von PKW benutzt werden. Daraus ergibt sich zumindest ein temporäres Fahrverbot für LKW. Da aber auch tagsüber Radfahrende den Flutweg nutzen müsste die Straße eigentlich vollständig für PKW gesperrt werden.
Wenn die Polizei Duisburg als endlich mal die Seitenabstände kontrollieren würde, könnte man viele LKW an der Durchfahrt hindern, weil die gegen geltendes Recht verstoßen. Setzt aber eine gewisse Pentranz voraus.
Seltsamerweise fand ich gar keine Gutachten zu LKW und Sogwirkung auf Radfahrende. Aus eigener Erfahrung von der Brücke der Solidarität weiß ich aber, dass die nicht gerade klein ist. PKW spürt man dagegen kaum.
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