Da viele Autofahrende die Sache mit dem Abstand nicht verstehen, braucht es Kontrollen, nur tut sich da nichts. Jedenfalls wollte die Polizei Duisburg keine klare Antwort geben, was heißt das es definitiv keine Kontrollaktion gegeben hat und wahrscheinlich auch keine Zufallsfunde.
Da es manchmal auch an mangelnden Vorgaben aus dem Innenministerium liegt, fragte ich parallel zu meiner Frage an die Polizei Duisburg auch beim Innenministerium nach. Die Antwort war eine angenehme Überraschung:
Die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen wurden über das methodische Vorgehen zur Überwachung des Seitenabstandes beim Überholen von Rad Fahrenden am Beispiel der Polizei Köln informiert:
• Überwachung auf Straßen mit schmaler Fahrbahnbreite durch Berechnung der zu Grunde liegenden Mindestfahrbahnbreite, die für ein regelkonformes Überholen von Rad Fahrenden erforderlich ist.
• Überwachung auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung durch Berechnung der Restfahrbahnbreite.
• Schätzung des Seitenabstands ohne Vermessen der Örtlichkeit und der Fahrzeuge (z. B. durch die Verdeutlichung im Anzeigentext, dass die/der Radfahrende das überholende Kfz mit ausgestrecktem Arm hätte berühren können).Eine in Deutschland zertifizierte Technik zur Unterstützung der polizeilichen Überwachung oder gar für eine automatisierte Überwachung des Seitenabstandes ist hier nicht bekannt. Hinsichtlich der vorgenannten und von der Polizei Köln angewandten Methoden liegen noch keine Erfahrungen oder Rechtsprechung vor.
Schade nur, dass es noch keine zertifizierte Technik gibt, aber dazu habe ich bereits ein Idee, die ich demnächst hier veröffentliche.
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