Nachdem der erste Versuch wegen Corona abgesagt wurde, wollen die Stadtwerke Duisburg nun also doch ihren beteiligungsfeindlichen Antrag ohne Offenlage im Internet durchführen. Gerade jetzt in Coronazeiten ein No-Go gegen das ich hiermit auf schärfste protestiere und mir auch rechtliche Schritte vorbehalte. Ob die Veränderung nun sinnvoll ist oder nicht steht da noch gar nicht zur Frage, man kann ja gerade nicht die Unterlagen prüfen ohne Abstand zu halten. Das ist absurd, eine Beteiligung in der Form durchzuführen, die unnötige Kontakte begünstigt.
Ich weiß nicht, ob eine Einwendung überhaupt notwendig ist, werde aber ein Schreiben. Alleine deshalb, weil die Stadtwerke die Unterlagen nicht im Internet veröffentlichen. Das geschieht nur dann, wenn man etwas zu verbergen hat. Geschäftsgeheimnisse sind es jedenfalls nicht.
Schutz Eigenschutz und dem meiner Angehörigen u.a. Risikogruppen ist mir das Durchgehen von Unterlagen in engen Büroräumen und der Weg dahin ein zu hohes Risiko. Zumal dies auch dem PlanSG widerspricht, welches gerade auf Onlinebeteiligung setzt, um den Seuchenschutz aufrecht zu erhalten.
Offenlage: 27.05.-26.06.2020
Ort: Stadt Duisburg und Bezirksregierung in Düsseldorf
Einwendungsfrist: 27.05.-27.07.2020
Aktenzeichen: 53.02-0031758-0010-G8-0072/19