Der Niederschrift des Umweltausschuss vom 13.09.2019 ist zu entnehmen, dass die Stadtwerke Duisburg AG nicht für durch PFT verseuchtes Grundwasser entschädigt werden. Das heißt die Kosten, welche durch die Einschränkung der Brunnen besteht, werden folglich weiterhin von uns in Duisburg lebenden bezahlt.
Die Stadtwerke Duisburg AG hatten ihre Wassergewinnungsanlage WG4 Kaiserswerth 2015 vorsorglich außer Betrieb genommen, ohne dass bereits Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschritten worden wären. Daher wurden bislang keine Schadensersatzforderungen gestellt. Stattdessen wird mit dem Flughafen und den zuständigen Behörden zur Sanierung des Schadens zusammengearbeitet.
Hilfreich ist das natürlich nicht, wenn man bedenkt wie PFT das Grundwasser verseucht und der Flughafen hier noch nicht einmal in Haftung genommen wird. Vielleicht ist das rechtlich schwierig. Vielleicht will man es sich aber auch nicht mit dem Flughafen verderben. Dass die Bevölkerung für den Fehler anderer zahlt ist jedenfalls nicht akzeptabel, aber es gilt wohl wie üblich, das Recht des wirtschaftlich Stärkeren.