Bereits seit einigen Wochen beschäftigte ich mit dem Thema Abstand zwischen Tagebaukante und Hambacher Forst.
Hier antwortete ich zum Beispiel der Bezirksregierung auf eine seltsame Argumentation, warum kein Abstand notwendig wäre.
Nun kamen neue Information aus einer Studie von Greenpeace, was dazu führte, dass ich am 15.08.2019 erneut der Bezirksregierung Arnsberg schrieb:
Sehr geehrte***, sehr geehrte***,
gestern sind neue Fakten bekannt geworden. Ein Gutachten von Greenpeace.
Aus diesen ergibt sich logisch hergeleitet, dass die große Nähe des
Tagebaus den Wald erheblich gefährdet.Da sich aus dem Gutachten zweifelsfrei ein deutlich größerer Abstand
ergibt, sind folglich alle Aktivitäten im Tagebau, die auf der obersten
Sohle näher als 500 m heranrücken unverzüglich zu unterbinden, es sei
denn diese dienen zur Wiederanfüllung. Alles andere wäre eine eklatante
Missachtung des Gerichts durch eine an Recht und Gesetz gebundene Behörde.Damit wären Sie auch persönlich haftbar für alle Schäden an Wald und
Tierbestand.Wie Sie sicherlich wissen sieht das BNatSchG neben erheblichen
Bußgeldern auch Strafrechtliche Verfahren vor. Da Sie nun auch offiziell
von dem Umstand Kenntnis haben. Wäre Vorsatz gegeben.Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Es wäre natürlich gut, wenn sich noch deutlich mehr an die Bezirksregierung mit ähnlichen Texten wenden. Oder auch ans zuständige Gericht, denn RWE und die Bezirksregierung verstoßen hier gegen die Auflage zum Erhalt des Restwaldes.
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