Zum Thema Mindestabstand schickte ich nun nachfolgendes Schreiben an die Bezirksregierung Arnsberg:
Sehr geehrte Mitmenschen*,
wie ich dieser Drucksache entnehme ist der Mindestabstand zum Hambacher Forst 150 m
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10504.pdfRWE hat diesen Abstand erheblich unterschritten. Gemäß eines Gutachten beträgt der Abstand nunmehr lediglich 50 m.
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/tagebau_hambach/index.phpAuch der im 3. Zulassungsbescheid erwähnte 100 m-Streifen wurde demnach deutlich unterschritten. Wobei sich die 150 m aus dem Abstand der Wurzeln zzgl. Sicherheitszone ergeben dürften.
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2014/12/235_14/zulassungsbescheid.pdfDa RWE hier wohl gegen den Zulassungsbescheid verstoßen hat, stellt sich die Frage, warum die Bezirksregierung Arnsberg nicht bereits wegen Ordnungswidrigkeiten nach BBergG § 145, oder gar Straftatbestände gemäß § 146 prüft. Der Wald stellt schließlich einen bedeutenden Wert dar.
Da das Gutachten von der BezReg Arnsberg veröffentlicht wurde, stellt sich mir ferner die Frage, ob hier bewusst weggesehen wird. Rechtskonform hätte nach h.E. das Vordringen unverzüglich nach Kenntnis gestoppt und ggf. der Betrieb zumindest vorübergehen stillgelegt werden müssen.
Ferner ist die Zuverlässigkeit von RWE zur Eigenkontrolle zu hinterfragen, da das Unternehmen anscheinend nicht zuverlässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (für Xtranews, Duistop und ulrics)
(* Aus Respekt vor allen Geschlechtern, verwende ich eine geschlechtsneutrale Anrede.)