Taschenkontrollen

Es gibt Geschäfte hier in Duisburg, die es scheinbar nicht so genau nehmen mit den Grundrechten. So wird zum Beispiel nur am Rande oder überhaupt nicht auf Videokontrollen hingewiesen. Vielfach entspricht auch der Hinweis nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Ein anderes Feld, wo sich vor allen Dingen einige Supermärkte hervor zu tun scheint, ist das Thema Taschenkontrolle.

Die Taschenkontrolle beim Verlassen eines Supermarktes ist rechtlich überaus fraglich. Eine Taschenkontrolle ist nur bei einem konkreten Verdacht überhaupt zulässig. Die Verweigerung einer Taschenkontrolle begründet dabei keinen konkreten Verdacht.

Ebenso darf, wenn überhaupt nur die Polizei in die Tasche schauen. Denn auch die Tasche gehört zur Privatsphäre und der Eigentümer der Tasche hat hier quasi das Hausrecht.

Nun gibt es natürlich Läden die auf Taschenkontrollen hinweisen, allerdings wurde bereits vor geraumer Zeit durch ein Urteil diese Praxis als nicht zulässig anerkannt.

Wie sollte man sich also verhalten, wenn man der Kasse von der Kassiererin mit so einem Verlangen überfallen wird?

1. Wie an vielen Stellen Ruhe bewahren und nicht zu Beleidigungen greifen.
2. Darauf hinweisen, dass die Unterstellung eines Diebstahls, den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllt.
3. Darauf hinweisen, dass der Supermarkt dazu keine Berechtigung hat.
4. Wenn dann der Geschäftsführer_in kommt und Einblick verlangt, dass vorhergesagte wiederholen.
5. Verlangt dieser, dass man bleibt bis die Polizei kommt, darauf hinweisen, dass man dann direkt eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung aufgeben könnte.
6. Keinesfalls mit ins Büro mitgehen, sondern im Kassenbereich warten.
7. Ein Handy dabei haben, damit man Personen über die Verspätung informieren und gegebenenfalls auch die Polizei unter 110 anrufen kann, denn Freiheitsberaubung stellt nun einmal ein Verbrechen dar.
8. Beim Eintreffen der Polizei diese als Zeugen benennen und direkt Anzeige wegen der Freiheitsberaubung aufgeben. Ebenfalls zutreffend könnte Beleidigung bzw. Verleumdung, schließlich wird einem ein Diebstahl unterstellt. Je nach Verhalten könnte auch noch Nötigung zutreffen, wobei hier der Beweis schwieriger werden könnte.

Sogar ein Schmerzensgeld könnte eventuell zustehen.

Es gibt nun einige Zeitgenossen, die meinen das ein derartiges Vorgehen vollkommen okay wäre, allerdings ist das Einschränken der Grundrechte niemals okay.

Auch ein Vergleich mit den Kontrollen an Flughäfen oder Diskotheken hinkt. Niemand ist gezwungen sich vor einer Diskothek in die Tasche schauen zu lassen, allerdings kommt man dann unter Umständen nicht rein. Anders ist dies beim Betreten eines Supermarktes. Vielleicht weist sogar irgend ein Schild auf die Durchsuchung hin. Meist aber so klein oder unscheinbar, dass man es gar nicht mitbekommt, wenn man nicht extra drauf achtet.

Ein Hinweis an der Kasse ist überaus fragwürdig, da man ja erst am Ende an die Kasse kommt. Ein Hausverbot wegen einer verweigerten Taschenkontrolle ist sogar noch fragwürdiger.

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Grundrechte, Privatsphäre, Verbraucherschutz abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu Taschenkontrollen

  1. Georg Osburg schreibt:

    Taschenkontrollen sind zulässig, bedürfen aber der Zustimmung des Betroffenen. Ohne Zustimmung keine Nachschau (freiwilliger Unterwerfungsakt). Stimmt der Betroffene zu und widerruft dieser die Zustimmung während der Nachschau, ist die Nachschau SOFORT zu beenden.

    • ulrics schreibt:

      Es sind natürlich Taschendurchsuchungen bzw. der Wunsch zu selbiger gegen den Willen des Betroffenen gemeint. Wobei ich schon das Ansinnen einer Taschendurchsuchung in einem Supermarkt, allein aufgrund der Anwesenheit einer Tasche für unzulässig halte.

      Man könnte da durchaus mit einer Abmahnung auf Unterlassung durchkommen.

  2. Mirat Fedar schreibt:

    habe Taschenkontrollen immer nur in größeren Geschäften selbst erlebt wie Billa, Spar, Saturn und Media Markt; Gehe ab sofort nur noch in die Kleinen wie Bäcker und Obstgeschäfte wie sagt man so schön klein aber fein. Denn so etwas brauch ich mir nicht mehr antun -.-

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