Telekom Werbung II

Endlich habe ich etwas gefunden, wo Werbung definiert ist. Hatte mich ja gefragt, ob die Telekom recht hat, hat sie anscheinend nicht.

In der RICHTLINIE 2006/114/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung wird Werbung, wie folge definiert:

„Werbung“ jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern.

Das ist doch mal was gutes aus der EU und auch eindeutig.

Die Telekom konnte sich der Argumentation aus meiner vergangenen Mail natürlich nicht anschließen. Wäre ja auch schlecht, wenn die sich plötzlich an Regeln für ihre Werbekarten halten müssten.

Habe jetzt nochmal geantwortet, auf die Richtlinie verwiesen und im Nebenabdruck die Verbraucherzentrale beteiligt.

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