Im WDR las ich, dass man in Siegen Wittgenstein angeblich ab Montag verboten habe mit Trinkwasser zu gießen. Wollte mir deshalb mal ansehen, was dort drin steht. Unter Bekanntmachung fand ich dann auch die: „Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschränkung der Trinkwasserverwendung aus den öffentlichen Trinkwassernetzen auf dem Gebiet der Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein vom 21.08.2026“
Die rechtliche Herleitung in dem Dokument habe ich jetzt nicht geprüft, mag sein, dass die wirklich diese Befugnisse haben, allerdings weist das Dokument im weitere Verlauf aus meiner Sicht mehrere schwerwiegende Mängel auf.
So untersagt man verständlicherweise die Befüllung von privaten Pools, wobei man sich da natürlich fragt, was mit Hotelpools ist. Die Wirtschaft darf allerdings damit weiter machen.
Das Gießen wird erheblich eingeschränkt ohne zu differenzieren, welcher Art die Bepflanzung ist. So kann zum Beispiel ein Biotop einer ausreichenden Zufuhr von Flüssigkeit bedürfen. Gartenteiche sind hier gar nicht klar geregelt.
Dass man die Wirtschaft als Großverbraucher pauschal ausnimmt von der Bewässerung von Feldern usw. ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt und wird auch in dem gesamten Dokument nicht begründet. Überhaupt fehlt es hier an Begründungen und Nachvollziehbarkeit etlicher Punkte. So dürfen Polizeiautos, außerhalb kommerzieller Waschanlagen, gewaschen werden, wenn es für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig wäre, wobei sich mir nicht erschließt weshalb die Polizei nicht durch eine Waschanlage fahren kann. Wäre auch schneller.
Das man Baustraßen und Baustellen nicht mehr befeuchten soll ist klar rechtswidrig, denn aus Gründen von Arbeitsschutz und Immissionsschutz ist das immer notwendig. Auch ohne explizite Vorgaben. Man darf nicht vergessen, dass Steinstaub krebserregend ist.
Fensterwaschen hat man im Gegensatz zu anderer Reinigung nicht verboten. Dabei ist gerade die Reinigung von Fenster durchaus zumindest reduzierbar.
Man schränkt das weiter ein durch die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen.
Dann setzt man ein Bußgeld von bis zu 1000 € fest obwohl selbst gefährliches Fehlverhalten mit dem KFZ unter 100 € kostet. Die Höhe des Bußgeldes ist unangemessen hoch festgesetzt.
Es wird zwar eine Dringlichkeit behauptet, aber nicht genauer begründet. Aus meiner Sicht ist das ein schwerwiegender Verfahrensfehler.
Zumal ich auf dieser Seite folgenden Text fand:
„Diese Entwicklung kommt allerdings nicht völlig überraschend. Bereits im Verlauf des Jahres 2025 war ein sehr niedriger Wasserzulauf zu verzeichnen. Hinzu kamen eine lange Trockenwetterperiode im Winter 2025/2026 sowie seit Mai 2026 eine über Wochen anhaltende Hitze- und Trockenphase.“
Wenn das also nicht überraschend kommt gibt es aus meiner Sicht auch keinerlei Begründung für eine plötzliche Eilbedürftigkeit. Der aktuelle Zustand war schon Anfang des Jahres vorhersehbar, im Falle einer Dürre. Dies ist auch meiner Sicht ein weiterer schwerwiegender Verfahrensfehler, zumal nach dem Regen die Eilbedürftigkeit noch schwerer zu begründen ist.
Auch die Rechtsbehelfsbelehrung ist aus meiner Sicht fehlerhaft, denn es fehlt das Gericht, bei dem man, gegen diese Ordnungsbehördliche Verordnung im Eilverfahren vorgehen kann.
Dass man nur die Bevölkerung einschränkt aber die Wirtschaft als Großverbraucher gar nicht ist aus meiner Sicht ein schwerwiegender Abwägungsmangel. Zumal man hier auch gar nicht erkennen kann, wie viel Wasser vorhanden ist, wie viel Wasser von welchem Bereich verbraucht wird und wie sich das gegenseitig beeinflusst. Ob man hier auch nur grundsätzlich, die einzelne Aspekte abgewogen hat, ist nicht erkennbar.
Derartige einseitige Einschränkungen sind aus meiner Sicht auch schon deshalb nicht zulässig, weil trockene Vegetation ein erhöhtes Brandrisiko ergibt. Man hätte somit auch ein vollständiges Grill- und Rauchverbot erlassen müssen. Weiterhin kühlt die Vegetation durch Verdunstung, dass heißt wenn weniger gegossen wird, wird auch weniger gekühlt und die Gesundheit wird beeinträchtigt. Leben und Gesundheit sticht das Wasserbedürfnis der Wirtschaft. Zumal hier ferner auch keine Abwägung stattfand, wie verschwenderisch teilweise mit Wasser umgegangen wird.
Ich würde sehr stark vermuten, dass hier gar keine brauchbare Abwägung im Vorfeld stattfand und man vielleicht bei anderen abgeschrieben hat. Rechtlich würde ich mich hier bei Betroffenheit auf jeden Fall wehren, weil ich den Punkt Gießverbot für Privatpersonen einfach nur unverschämt finde. Man könnte natürlich auch einfach den Wasserpreis durch eine Dürregebühr erhöhen. Das wäre gerechter, wenn der Wasserpreis für alle gleich hoch wäre. Poolverbot für alle und Autowäscheverbot ist für mich ok. Wobei die Waschanlagen nur minimal neues Wasser benutzen dürften.