#Köln: Einseitige Einschränkung der Wasserentnahme – #Hitzekrise #Klimakrise

In Amtsblatt 27 steht die:
„Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus der Sieg, der Agger, der Erft (Quelle bis Bergheim-Thorr), und der Rur im Regierungsbezirk Köln und aus der Wupper in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf“

Es handelt sich hier um „erlaubnisfreie Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch oberirdischer Gewässer“. Das heißt nur dieser Zweck wird eingeschränkt. Vor dem Hintergrund, dass die Industrie einen Großteil des Wassers entnimmt und Grundwasser mit dem Wasser in Fließgewässern wechselwirkt, stellt sich die Frage, warum eine derartig einseitige Einschränkung vorgenommen wird. Diese Maßnahme kann gar nicht wirken, wenn man die Industrie bzw. die gesamte Wirtschaft nicht ebenfalls einschränkt. In vielen Fällen ist Wasserentnahme einfach nur so billig, dass die Industrie dies deshalb nutzt. Dass die Einleitung von warmen Abwasser die Gewässereigenschaft derzeitig nachteilig verändert, wird bei Genehmigungen scheinbar gar nicht berücksichtigt. Auch arbeitet man weiterhin an der RWE-Transportleitung für die Tagebauseen, die so nicht realisierbar sind, denn die Dürre, wird sich wohl fortsetzen.

In München hat man unterdessen das Gießen von Rasen verboten. Ob das wohl auch für Golfplätze gilt? Oder wird auch da nur einseitig etwas verboten? Wäre ich bei so einer Allgemeinverfügung betroffen würde ich wohl per Eilantrag klagen, denn aus meiner Sicht ist eine derartig einseitige Einschränkung, wenn man die Hauptbelastung nicht einmal thematisiert, nicht statthaft.

Ja nicht einmal eine Anpassung der Wirtschaft wird auf den Weg gebracht. Vermutlich wird auch weiterhin fröhlich die Entnahme von Wasser durch die Industrie genehmigt.

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