Man hört immer wieder, dass wegen Denkmalschutz keine PVA aufs Dach packen dürfte. In Duisburg hat die Stadt da sogar eine sehr seltsame Einstellung zu.
Aus rechtlichen Gründen habe ich mich vor kurzem mal mit der Gestaltungssatzung der Margarethensiedlung in Rheinhausen beschäftigt. Auch dort habe ich Probleme mit PVA vernommen. In der Gestaltungssatzung für die Margarethensiedlung stehen einige interessante Sachen drin. Besonders die Nutzung der Vorgarten als Lagerflächen für KFZ, die in der Realität überall stattfindet ist gar nicht zulässig. Denn in der Satzung steht:
„(8) Private Freiflächen
1. Zur Wahrung des Gartenstadtcharakters der Siedlung sind auch nach Aufteilung in Einzelgrundstücke die nicht überbauten Flächen der bebauten
Grundstücke gärtnerisch anzulegen und zu erhalten. Auf § 10 (1) BauO NW wird
hingewiesen.“
Das heißt Vorgärten ist Parkplätzen zu machen ist dort nicht erlaubt, trotzdem sieht man dies an vielen Stellen in der Siedlung.
Da stellt sich mir doch die Frage, warum sollte man sich dann daran halten und keine PVA aufs Dach packen. Die Satzung ist doch defacto nicht mehr in Kraft, weil die ganzen Parkplätze geduldet werden. Damit müsste man vor Gericht gute Chancen haben, zumal auch durch die zahlreichen Baumfällung der Gartenstadtcharakter weiter geschwächt wurde. Sprich ich würde mir da einfach PVA aufs Dach packen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Für den Anfang reicht ja erst einmal ein kleine Balkonkraftwerk.
Oder liegt es daran, dass Autoschwurbelstadt Duisburg KFZ präferiert und da vieles möglich ist, was an anderen Stellen nicht geduldet wird? Das wäre dann aber natürlich ein klares Unrecht.

Wir diskutieren seit Jahren mit dem Denkmalschutz in einer Großstadt in NRW zu PV auf dem Dach – es ist an Kleinkariertheit oft nicht zu überbieten. Sehr schade, wie hier aktiv der gute Wille der Bevölkerung behindert wird.
In Duisburg finde ich es halt noch absurder, weil man Parkplätze zulässt, obwohl die das Gesamtbild genauso schädigen. Mal völlig davon abgesehen, dass Denkmäler nichts davon haben, wenn die deswegen eines Tages unter dem Meeresspiegel liegen.