#Duisburg: Seltsame Behauptung von Herr Linne und Ahnungslosigkeit bei Herrn Trappmann

Ab und an gucke ich auch in Niederschriften, etwa jene des Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vom 05.09.2022 und manchmal finden sich dann Sachen drin, die nicht stimmen, aber bei der Verwaltung in Duisburg sind manche Aussagen nicht wirklich fundiert.

Zu meinem Antrag bzgl. LKW-Verbotszonen äußerte sich Herr Linne laut Protokoll, wie folgt:

Herr Beigeordneter Linne wies darauf hin, dass es sich hier um einen von sieben Anträgen gem. § 24 GO NRW handle, die von dem Petenten alleine in dieser Sitzung behandelt würden. Grundsätzlich sei es bei all diesen Anträgen so, dass der Petent es sich bei zu einfach mache und fortwährend die Verwaltung kritisiere, die jedoch nach wie vor an Recht und Gesetz gebunden sei. Es seien hier zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten. Insofern könne die Verwaltung nur jene Vorschläge umsetzen, die sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen.

Das ist natürlich eine ziemlich dreiste Behauptung, dass ich es mir einfach machen würde. Im Gegensatz zum Arbeitsbereich von Herrn Linne schaue ich sowohl in die Gesetze, wie auch die anderen Vorschriften, kenne mich allerdings auch mit der Rechtshierarchie aus und lese zudem Urteile. Die Stadt Duisburg behauptet hier bzgl. Lärmschutz regelmäßig Unsinn und beruft sich teilweise auf Regelungen, die weder ein Gesetz sind, noch eine Verordnung und damit keine wirklich bindende Wirkung haben.

Was die Anzahl der Anträge angeht, so stehe ich dazu, die Stadt öffentlich auf Missstände hinzuweisen und um Abstellung zu ersuchen. Außerdem haben die Anträge teilweise noch andere Zwecke. U. a wie bereits oben angedeutet liefern die Antworten ein klares Bild des mangelhaften Rechtsverständnis der Verwaltung. Ich arbeite selbst in einer Verwaltung bin immer wieder verwundert, wie mangelhaft die Leistung der Stadt Duisburg insbesondere im Verkehrsbereich sind.

Ein schönes Beispiel ist eine Behauptung von Herrn Trappmann:

Auf Nachfrage von Herrn Weiß (FDP) hinsichtlich vorhandener Rettungswege vor Ort erläuterte Herr Trappmann (Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement), dass es sich bei Straßen wie der Karl-Jarres-Straße, die zum Hauptstraßennetz zählt, immer um Rettungswege handle. Auf derartigen Straßen sei eine Temporeduzierung aus rechtlichen Gründen immer schwierig bzw. nur dann möglich, wenn Lärmgrenzwerte überschritten würden oder eine konkrete Gefahrenlage bestünde. Darüber hinaus sei eine Temporeduzierung unter Beteiligung der Feuerwehr abzuwägen, die naturgemäß kein Interesse an Temporeduzierungen hätte.

Erst einmal gibt es keine Grenzwerte für Bestandsstraßen, sondern nur für neue und wesentlich geänderte Straßen (16. BImSchV) und würde man diese Grenzwerte konsequent anwenden hätten wird fast überall Tempo 30. Wenn keine Temporeduzierung möglich ist, müssen halt andere Maßnahmen getroffen werden, wie etwa Fahrverbote für LKW, die bekanntlich besonders laut sind. Auch das wäre möglich und zulässig und wird bereits anderswo gemacht. Wenn man es sauber begründet kann eine Verwaltung vieles, wenn man nicht will, weil einem Logistik und Parkplätze wichtiger sind als Menschenleben, macht man natürlich nichts.

Damit widerlegt Herr Trappmann Herrn Linne noch im gleichen Protokoll in Hinblick auf die Bindung an Recht und Gesetz. Man sollte schon Ahnung haben von den Begrifflichkeiten, welche man verwendet und was diese bedeuten. Grenzwerte (16. BImSchV) sind halt etwas anderes als zum Beispiel Beurteilungspegel.

Ich Frage mich manchmal wie hoch der Anteil an richtig ausgebildeten Personen in Verwaltungsrecht bei der Stadt Duisburg ist. Habe hier zumindest ein internes Schreiben vorliegen, wo jemand deutlich zeigt, dass der Person das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht geläufig ist.

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