Es gibt viele Stellen an denen Logistik-Lärm und andere Auswirkungen der Logistik nerven und damit gesundheitsschädlich sind. Häufig kommt dazu noch die Hilflosigkeit. Man fühlt sich den Behörden, die teilweise nur wenig Handlungsbereitschaft zeigen, ausgeliefert. Diese Hilflosigkeit verstärkt noch den Nervfaktor, dabei ist es keineswegs so, dass man hilflos wäre. Es gibt viele Möglichkeiten sich zu wehren. Einige einfach, andere ggf. aufwändiger oder kostenintensiver. Man muss halt abwägen, wie sehr einen dies nervt und dann sich wehren.
Erst einmal sollte man nicht auf juristischen Beistand hören, wenn man von dort die Auskunft bekommt man könnte nichts tun. Es ist nicht einfach, aber man sollte sich dann lieber nach jemand kompetenteren umsehen. Vielleicht jemanden mit Kenntnissen beim Verkehrsrecht und Umweltschutz. Eventuell können Umweltverbände sagen, mit welchen Anwälten diese zusammenarbeiten.
Es gibt u.a. folgendes Urteil bzgl. LKW-Lärm/-Erschütterungen, diese Urteil kam durch eine Klage zustande, die zeigt das Rechtsmittel möglich sind. Allerdings kann man natürlich vorher auch niederschwelligere Maßnahmen einfordern.
Wenn nur der Lärm, aber nicht die Erschütterungen betrachtet werden, kann man einfordern, dass eine Erschütterungsmessung durchgeführt wird. Es gibt folgende Grundlagendokument für die Bewertung: Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen „Erschütterrungsrichtlinlie“ (Stand
06.03.2018, PDF)
Wenn die Stadt bereits eine Bewertung des Lärms durchgeführt hat, ist es natürlich möglich ein eigenes Schallgutachten in Auftrag zu geben. Mit Messungen, denn die Rechnung bildet oft die Realität und das Zusammenwirken nicht ab. Allerdings kann man sich per Umweltinformationsgesetz auch das Dokument der Stadt anfordern und dann von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bewerten lassen. Das „Fehler“ zu Gunsten von Logistikverkehr gemacht werden halte ich für nicht ausgeschlossen.
Wenn es einzelne Firmen oder auch sogar einzelne LKW gibt, die häufig gegen bestehende Fahrverbote verstoßen, dann könnte man auch zivilrechtlich gegen die Firmen/Fahrenden vorgehen. Da ja der Besitzstand beeinträchtigt wird, wäre hier nach m. M. eine Unterlassungsklage möglich. Es bräuchte hier aber Belege, etwa Fotos und am besten auch Zeugen mit Datum und Uhrzeit. Vielleicht mal einen Tag oder auch mehrere Protokoll führen, mit jemanden aus der Nachbarschaft. Das Protokoll dann von allen Beteiligten unterzeichnen. Man sollte bei einer Klage aber erst einmal nur eine Firma wählen, die extrem stört, denn dadurch hält sich das Kostenrisiko in Grenzen. Vor Gericht muss man immer damit rechnen zu verlieren, ist halt eine Abwägung. Ein Urteil hätte zugleich einen abschreckenden Effekt, besonders wenn man es über die Lokalpresse bekannt macht. Und nur bei den Unbelehrbaren muss man dann weiter vorgehen. Der Vorteil wäre im Falle eines erneute Verstoßes würde es für das Unternehmen deutlich teurer als ein Bußgeld, denn die Strafzahlungen bei gewonnenen Unterlassungsverfahren steigern sich mit jedem weiteren Verstoß.
Theoretisch ginge sogar eine Strafanzeige nach § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen, wobei man da natürlich die einzelnen LKW-Fahrenden mit Erschütterung aufzeichnen müsste. Wäre schwieriger zu beweisen. Und wie die Staatsanwaltschaft reagiert weiß man auch nicht vorher.
So viel erst einmal dazu weitere legale Methode gegen Logistikverkehr vorzugehen können gerne in den Kommentaren hinterlegt werden, denn die vorhergehende Aufzählung sind natürlich nur ein paar Möglichkeiten, wenn einen die Stadt und damit die politische Verwaltung im Stich lässt.