#Arbeitsschutz vs. #Helmpflicht im Radverkehr – #Tempolimit #Verkehrswende

Da ich beruflich im Arbeitsschutz aktiv bin, kenne ich natürlich auch das sogenannte STOP-Prinzip, dieses reflektiert die Maßnahmenhierarchie aus dem Arbeitsschutz wieder.

S steht für Substitution, also eine Beseitigung der Gefährdung

T steht für technische Maßnahmen

O für organisatorische Maßnahmen und

P für Personenbezogene.

Dabei sind die weiter oben stehenden Maßnahmen wirksamer und deshalb vordringlicher.

Würde man dies nur auf den Straßenverkehr in Hinblick auf sicheren Radverkehr umsetzen würden sich beispielhaft folgende Maßnahmen:

S => Fahrverbote, vollständig getrennte Führung der Wege.

T => Abstandsalarm, Barrieren, Abstandshalter

O => Tempolimit, versetzte Fahrzeiten

P => Helm, Warnweste

Wie man also sieht, empfehlen viele Stellen überwiegen die am wenigsten wirksamen Maßnahmen.

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