In meinem Blog habe ich mal die Grundlage des Vorbehalts- und Rettungswegenetzes ausgewertet. Neben der Information, dass dieses nicht dem LKW-Verkehr dient, fand ich dort auch die Information, dass der Flutweg nur wegen dem ÖPNV nicht Teil einer durchgehenden 30er-Zone wurde.
Gemäß DS 21-0297 ist ein Stück von mind. 500 m ohnehin auf 30 km/h abgesenkt. Das ist mehr als die Hälfte des Abschnitts des Flutweges. Damit würde sich eine Ausweitung auf das vollständige Stück von der Krefelder Straße bis Grabacker kaum auf den ÖPNV auswirken. Folglich wäre es möglich den kompletten Bereich in die 30er-Zone einzubeziehen. So wie es auch ursprünglich geplant war.
Auf dieser Basis könnte man dann auch relativ leicht die Einfahrt in den Bereich auf Anlieger beschränken. Damit würde man sowohl den Durchgangsverkehr, wie auch den LKW-Verkehr raushalten. Dies würde die Gefährdung für Kinder und Jugendliche auf den Schulwegen deutlich vermindern.