Vor dem Hintergrund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutz, habe ich nun Verkehrsminister Wüst aufgefordert den Antrag des Flughafen Düsseldorf endlich abzulehnen, weil dessen klimaschädliche Erweiterung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Er kann jetzt nicht sagen, dass er davon nichts wusste, wenn es später genau so kommt.
Sehr geehrter Herr Minister Wüst,
wie Sie sicherlich den Nachrichten entnommen haben, hat das Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutz geurteilt. Insbesondere weitreichende Folgen für die Zukunft durch Entscheidungen heute dürfen nicht getroffen werden ohne den Klimaschutz zu berücksichtigen.
Im Falle des Erweiterungsantrages des Flughafen Düsseldorf wurde Klimaschutz, als Frage der Generationengerechtigkeit nicht berücksichtigt. Es gab lediglich einige vage Angaben zum Klimaschutz von Gebäuden, der aber nichts nützt, da der Hauptanteil auf den Flugverkehr entfällt. Bekanntlich kann Flugverkehr mit der heutigen Technologie nicht klimaneutral abgewickelt werden. Es ist lediglich möglich den CO2-Anteil zu neutralisieren (ca. 1/4). Die anderen klimaschädlichen Emissionen können allerdings nicht vermieden werden (siehe Anlage). Eine Umstellung auf nachhaltige Kraftstoffe wird daran nichts ändern. Das heißt Flugverkehr ist der einzige Bereich, in dem Klimaneutralität nicht möglich ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Antrag vollständig abzulehnen, denn spätestens vor Gericht würde eine Genehmigung ohnehin scheitern, weil diese Genehmigung nicht im Einklang mit dem Klimaschutz wäre und damit gegen unsere Verfassung verstoßen würde.
Bleiben Sie gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)