Man kennt es, Autofahrende, welche die Verkehrsregeln nicht kennen oder vorsätzlichen ignorieren und ohnehin schon schmale Gehwege noch weiter einengen. An andere wird dabei selten gedacht.
Vielleicht sind das auch genau jene, die sich dann hinterher über Kratzer am Fahrzeug beschweren. Je nach Situation sind diese aber selbst schuld. Etwa wenn weniger als drei Gehwegplatten bleiben und deswegen in ihrer Mobilität eingeschränkte mit dem Rollstuhl oder Rollator entlangkratzen. Es gibt sicherlich einige Situation, wo die Falschparkenden völlig selbst schuld an den Kratzern sind.
Dies ist jedenfalls die Quintessenz aus einer Petition an den Bundestag und der rechtlichen Bewertung in einer Antwort. Vorsatz ist aber natürlich nicht erlaubt.