Am 16.02.2021 erschien in der NRZ unter dem Titel „Politiker zeigt Zivilcourage und wird verprügelt“ folgendes Zitat von Eva Büttgenbach (CDU): „Es waren mehrere, offensichtlich türkische Jugendliche, …“. Mir ist das sofort ins Auge gesprungen, als ziemlich problematische Behauptung.
Die Taten, die in dem Artikel geschildert werden sind verwerflich, keine Frage, aber rechtfertigt dies wie auch immer gearteten Rassismus? Denn geht man nach der Definition von Rassismus, müsste man die Äußerung wohl als Rassismus einstufen. Wahrscheinlich konkreter als Alltagsrassismus.
Denn, wie kann man offensichtlich eine Nationalität feststellen? Hat Frau Büttgenbach Röntgenblick und kann den Ausweis sehen? Eher unwahrscheinlich. Sie ist also höchstwahrscheinlich rein nach Äußerlichkeiten gegangen. Weder die Sprachfähigkeit noch das Äußere sagen etwas über die Staatsbürgerschaft eines Menschens.
Ich weiß zwar nicht, was die wirkliche Staatsbürgerschaft war, aber dies ist eigentlich auch nicht relevant. Wenn man eine Vermutung äußert, die nach meinem Verständnis rein auf Vorurteilen basiert, muss man das zumindest auch so kennzeichnen, aber besser gar nicht erst bringen.
Hass und Ausgrenzung beginnen mit unreflektierten Denken, mit vorverurteilenden Worten und geht weiter, wie in Hanau. Wo das Enden kann zeigt die Geschichte (1933-1945).