Im Zusammenhang mit einigen Geschäften, wo Beschäftige mit Gesichtsschilden zu sehen war, fragte ich beim MAGS (Landesgesundheitsministerium) nach und bekam folgende Antwort:
Plexiglas-Visiere stellen keine textile Mund-Nase-Bedeckung dar, wie die Coronaschutzverordnung es erfordert. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann für Inhaber, Leiter und Beschäftigte – falls das dauerhafte Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt – durch das Tragen eines das Gesicht vollständig bedeckenden Visiers ersetzt werden.
Grundsätzlich gilt aber, dass Plexiglas-Visiere in der Regel zu den Seiten und nach unten offen sind. Dadurch können Atemluft und Tröpfchen leichter an die Umgebung abgegeben werden. Daher bieten diese weniger Schutz als die eng anliegende Mund-Nase-Bedeckung. Das Plexiglas-Visier kann für diejenigen Personen eine Alternative sein, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet sind.
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