Wundert mich, dass in der Zeitung nichts dazu stand, aber die Stadt Duisburg hat in Amtsblatt 40 eine Allgemeinverfügung zur Untersagung des Inverkehrbringens von Cannabidiol (CBD)-haltigen Lebensmitteln im Stadtgebiet von Duisburg veröffentlicht.
Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Cannabidiol (als „CBD-Isolate“ oder „mit CBD angereicherte Hanfextrakte“) enthalten, wird untersagt. Die Untersagung gilt für alle ansässigen Lebensmittelunternehmen in Duisburg und umfasst sowohl den stationären Handel als auch den Versandhandel und Verkauf im Internet.
Die Begründung verweist auf das LANUV, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) und das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW (MAGS). Demnach wurden alle alle Lebensmittel bzw. Lebensmittelzutaten, die Cannabidiol (aus „CBD-Isolaten“ oder aus „CBD angereicherten Hanfextrakten“) enthalten, als neuartige Lebensmittel eingestuft. Diese wären nach EU-Recht aufgrund fehlender Zulassung nicht verkehrsfähig.
Warum denke ich gerade, dass man Drogenpolitik über das Lebensmittelrecht macht und fühle mich an Brandschutz im Hambacher Forst erinnert? Zumal die Stadt Duisburg nur umsetzt, die Sache aber vom Land NRW kommt.