Ich hatte mal wegen Nitrosglyphosat beim Bundesinstitut für Risikobewertung nachgefragt und bekam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
N-Nitrosoglyphosat bzw. 2-Nitroso-(Phosphonomethyl)Aminoessigsäure stellt eine mögliche Prozessverunreinigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat dar.
Aufgrund bekannter Struktur-Wirkungs-Beziehungen geht das BfR davon aus, dass es sich bei N-Nitrosoglyphosat um einen Stoff mit mutagenen (erbgutschädigenden) und karzinogenen (krebsauslösenden) Eigenschaften handelt. Daher wurde bei der erneuten Genehmigung des Wirkstoffes festgelegt, dass N-Nitrosoglyphosat als relevante Verunreinigung zu betrachten ist und der Gehalt weniger als 1 mg/kg, d.h. einem Anteil von 1 : 1.000.000 betragen muss:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R2324&from=DEWeitere Informationen können der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichten Version des „Renewal Assessment Reports“ entnommen werden: http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend/outputLoader?output=ON-4302
Mit freundlichen Grüßen
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Ich wünsche Bayer betrübliche Weihnachten, die sie verdient haben!
Wer mutwillig oder fahrlässig Krebs bei Menschen verursacht ist in meinen Augen ein Mörder. Leider ist die Beweisführung zu schwierig.