Vor einiger Zeit reichte ich eine Petition ein, die als ersten Schritt zum Kohleausstieg neue Kohlekraftwerke verhindern sollte. Der Petitionsausschuss des Landes NRW war erwartungsgemäß dagegen. Mir wurde aber auch eine Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 20.03.2018 abgestimmt mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, übermittelt:
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I. SachverhaltDer Petent trägt vor:
1. Die Kohleverstromung schädige nicht nur das Klima, sondern auch die Gesundheit. Daher seien Kohlekraftwerke bereits heute nicht mehr genehmigungsfähig.
2. Der Landtag solle ein Gesetz verabschieden, welches festlegen solle, dass keine neuen Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen mehr gebaut werden dürften. Laufende Verfahren dürften nur insofern berücksichtigt werden, als dass für die neuen Kapazitäten alte in gleicher Leistungshöhe abgeschaltet werden müssten.II. Stellungnahme
Zu den beiden Punkten des Petenten nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wie folgt Stellung.1. Mögliche Gesundheitsgefährdung durch Kohlekraftwerke
Kohlekraftwerke müssen gemäß den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) genehmigt werden. Neue wie alte Anlagen müssen die aktuellen Anforderungen des BImSchG und der gemäß § 7 erlassenen Rechtsverordnungen erfüllen, Die Emissionsgrenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen aus Kohlekraftwerken mit einer Leistung von über 50 Megawatt werden in der Dreizehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV) definiert. Alle Kohlekraftwerke in Nordrhein Westfalen werden nach dem derzeitigen Stand der Technik betrieben und halten die gesetzlichen Anforderungen sicher ein. Auf europäischer Ebene wurde für Großfeuerungsanlagen Mitte 2017 ein neuer Stand der Technik definiert, welcher strengere Emissionsgrenzwerte festlegt. Die strengeren Anforderungen werden auf nationaler Ebene in die 13. BImSchV umgesetzt und sind bei bestehenden Kraftwerken innerhalb von vier Jahren nach Veröffentlichung der europäischen BVT- (Beste verfügbare Techniken) Schlussfolgerungen einzuhalten, soweit keine Ausnahmen zugelassen werden. Durch Stilllegung der fünf Braunkohlekraftwerksblöcke im Rheinischen Revier, die bis 2019 in die sog. Sicherheitsbereitschaft überführt und nach vier Jahren abgeschaltet werden, wird die Emissionsbelastung durch die nordrhein-westfälischen Kraftwerke abgesenkt.2. NRW-Gesetz zwecks Verbot von Kohlekraftwerken
Wie oben ausgeführt, werden Bau und Betrieb von Kohlekraftwerken im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Dies schließt auch Vorgaben ein, die den Stand der Emissionsminderungstechnik betreffen. Auf die Erteilung einer Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch, soweit die Genehmigungsvoraussetzungen des BImSchG erfüllt sind. Dem Landesgesetzgeber ist es daher nicht möglich, Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen zu verbieten.
Gleichwohl ist sich die Landesregierung ihrer Klimaschutzverantwortung bewusst und leistet ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen von Paris.
Voraussichtlich wird Nordrhein-Westfalen das von der rot-grünen Vorgängerregierung im Klimaschutzgesetz NRW festgelegte CO2-
Minderungsziel von minus 25 % gegenüber 1990 bis 2020 erreichen, wahrscheinlich sogar leicht übertreffen. Bereits im Jahr 2016 konnten die Treibhausgas-Emissionen um 22 Prozent gesenkt werden. Auch die Energiewirtschaft in Nordrhein-Westfalen leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Durch Stilllegung der o.g. Braunkohlenkraftwerksblöcke im Rheinischen Revier können zusätzlich rund 12 Mio. t CO2 eingespart werden.
Zudem will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Energieforschungsoffensive starten. Zukünftig soll die technologieneutrale Förderung von Forschung, Entwicklung und Verfahren insbesondere im Bereich der Energieumwandlung, Energiespeicherung und alternativen Antrieben ausgebaut werden, um Innovationen anzuregen, die eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen und unter klimafreundlichen Bedingungen ermöglicht.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird sich auch in Zukunft für eine Energie- und Klimapolitik mit Maß und Mitte einsetzen. Dabei ist das energiepolitische Zieldreieck einer sicheren, preisgünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung Richtschnur ihres Handelns.
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Innovativ war höchstens die Formulierung, warum nichts machen könne. Natürlich kann man etwas machen. Nach UVPG, und alle Kohlekraftwerksneubauten sind UVPG-pflichtig, sind die Klimaauswirkungen zu prüfen. Auf dieser Grundlage kann der Neubau problemlos abgelehnt werden. Wenn man nur will.
Eine gewagte Aussage ist, dass alle Kohlekraftwerke auf Stand der Technik wären.