Vor einiger Zeit hatte ich über eine Petition zum Thema Gülle berichtet, welche mit Bezug auf die ständige Rechtsprechung abgelehnt wurde. Da ich keinen konkreten Hinweis finden konnte, was diese Rechtsprechung im Einzelnen umfasst habe ich nachgefragt.
Folgende Antwort gab es:
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Zu ihrer Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich der Hinweis auf die Rechtsprechung auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. April 1953 (Az. 1 BvR 162/51) und vom 18. November 1986 (1 BvR 1178/86) bezieht.Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 18. November 1986 (1 BvR 1178/86) u.a. ausgeführt:
„Sachliche Prüfung heißt aber weder eine materielle Entscheidung in der Sache noch gar eine Entscheidung im Sinne des Petenten. Der Bescheid über die Petition muss auch keine besondere Begründung enthalten. Er muss lediglich die Kenntnisnahme vom Inhalt der Petition und die Art ihrer Erledigung erkennen lassen.“In seiner Entscheidung vom 22. April 1953 (Az. 1 BvR 162/51) hatte es zuvor wörtlich dargelegt:
„Ist eine zulässige Petition durch einen ordnungsgemäßen Bescheid der angegangenen Stelle erledigt, so kann eine zweite Petition, die den gleichen Inhalt hat und an die gleiche Stelle gerichtet ist, nicht mehr Anspruch auf eine Verbescheidung haben. Es würde zu einer sinnlosen Ausweitung des Petitionsrechts führen, wenn man einem Petenten die gleich Stelle von neuem mit der gleichen Petition angeht, immer wieder einen Anspruch auf sachlichen Bescheid einräumen wollte.“Der Wortlaut und die Begründung dieser Entscheidungen sind in den Entscheidungssammlungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) und möglicherweise auch im Internet bereitgestellt.
Im vorliegenden Fall hat der Petitionsausschuss sich in dieser Wahlperiode bereits umfassend mit der Angelegenheit befasst, die Sie in ihrer Petition dargestellt haben, auch wenn Ihre Petition zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht wer. Es ginge zu Lasten anderer Petenten, wenn der Petitionsausschuss sich, nachdem er sein Votum in einer Wahlperiode bereits abgegeben hat, in derselben Wahlperiode immer wieder neu mit dieser Thematik befassen würde. Der Ausschuss bemüht sich darum, allen Petenten gleichermaßen gerecht zu werden.
Zu der von Ihnen in Ihrer E-Mail vom 12.12.12 angeführten fehlenden Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) möchte ich Ihnen mitteilen, dass jedes Bundesministerium selbstständig entscheidet, ob eine Angelegenheit in seine Zuständigkeit fällt oder nicht. Im Falle einer Betroffenheit mehrerer Ministerien können diese um eine stellungnehmenden Beitrag aus ihrer Sicht gebeten werden oder das Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses wird an das zuständige Ministerium weitergeleitet.
Ich gehe daher davon aus, dass das Thema „Verbot der Ausbringung von Gülle“ in die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchschutz (BMELV) fällt und alle wichtigen Aspekte für die Entscheidung des Petitionsausschusses angesprochen wurden.
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Die federführende Zuständigkeit ist sicherlich richtig, allerdings wirkt es schon ziemlich Lobbykratisch, wenn keine Stellungnahme zu den Umweltaspekten eingeholt wurde.
Vom Petitionsausschuss wird aufgrund dieses Umstandes, wohl keine weitere Stellungnahme eingeholt. Um so mehr Grund mal beim BMELV nachzufragen.
Betreff: Stellungnahme in Bezug auf die Petition zum Thema Gülleverklappung auf Äckern
Guten Tag,
wie ich vom Petitionsausschuss des Bundestages erfahren habe, hat das BMELV in einer Stellungnahme zur Ausbringung von Gülle auf Äcker verfasst. Der Inhalt dieser Stellungnahme scheint mir von ziemlicher Einseitigkeit geprägt zu sein.
Allein die Argumentation, dass es von finanziellem Vorteil wäre, wenn Gülle auf Äcker aufgebracht wird ist seltsam. Schließlich kommen hier auch die Kosten für die Trinkwasseraufbereitung (Nitratfracht) hinzu, welche der Allgemeinheit aufgebürdet werden.
Zudem ist es schlichtweg falsch, dass die alle Nährstoffe durch die Gülle zugeführt würden, sondern es ist vielmehr so, dass die Nährstoffe im Boden teilweise durch die Nitrate erst den Pflanzen zugänglich gemacht werden.
Was ich aber am meisten vermisst habe in der Stellungnahme waren die Umweltaspekte, welche komplett ausgeblendet wurden. Ich würde also gerne wissen warum keine Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Ich halte natürlich weiter auf dem Laufenden.