5 Jahre Garantie für Elektrogeräte

Die Deutsche Umwelthilfe forderte unlängst eine Abgabe auf Plastiktüten um Menschen bei der Vermeidung von Abfällen anzuleiten. Ich frage mich, ob die DUH auch schon mal über die Verlängerung der Gewährleistung nachgedacht hat. Zudem was ist da eigentlich mit Müllbeuteln, wo der Müll ja rein kommt und was definitiv Einweg ist.

Plastiktüten sind auch nur ein Bruchteil des Mülls. Viel stärker dürften Einweggeräte bzw. kurzlebige Geräte wiegen. Hier müsste sich dringend etwas ändern. Das war auch meine Forderung in folgender Petition an den Bundestag:

Der deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Elektrogeräte ohne jede Ausnahme zukünftig fünf Jahre Garantie (Gewährleistung) gilt.

Begründung:

Es ist auffallend, wie häufig Geräte kurz nach dem Ende der Garantie (Gewährleistung) Defekte aufweisen oder gar nicht mehr nutzbar sind. Sie werden vom Hersteller vermutlich gerade so ausgelegt, dass sie die Mindestanforderungen erfüllen. Von Seiten der Profitoptimierung mag dies sicherlich sinnvoll sein, allerdings ist dies keinesfalls nachhaltig. Es werde hier Ressourcen für Wegwerfprodukte verschwendet.
Auch im Sinne des neuen Abfallgesetzes geht eine Wieder- bzw. Weiterverwendung vor der Entsorgung und welche bessere Weiterverwendung gibt es, als wenn ein Gerät eine längere Lebenszeit hat.

Auszugsweise präsentiere ich hier mal die Antwort.


Der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Petitionsausschuss obliegt, hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen sorgfältig geprüft.

Nach Prüfung alle Gesichtspunkt kommt der Ausschussdienst zu dem Ergebnis, dass ein Umsetzung Ihres Anliegens angesichts der gegenwärtigen Handlungsprioritäten auf diesem Gebiet ausgeschlossen erscheint. Diese Auffassung stützt sich folgende Erwägungen:

Die Gewährleistungsrechte verjähren grundsätzlich in zwei Jahren sei Ablieferung der Kaufsache (§ 438 Absatz 1. Nr. 3, Absatz 2 BGB). Eine andere Frist gilt, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dann gilt die sog. regeläßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 438 Absatz 3 Satz 1, 195 BGB). Nach einer Nachlieferung oder Reparatur läuft die Frist in Bezug auf denselben Mangel von neuem.

§ 438 BGB geht auf die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantie für Verbrauchsgüter (sog. Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) zurück und ist erst zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Während das bis dato geltende deutsche Recht für den Kauf einer beweglichen Sache in § 477 BGB a. F. eine Regelverjährungsfrist von 6 Monaten vorsah, wurde diese Frist in Umsetzung von Artikel 5 Absatz 1, 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie auf zwei Jahre angehoben. Gegen eine weitere Anhebung der Verjährungsfrist auf 5 Jahre spricht die hiermit verbundene deutliche finanzielle Mehrbelastung für die Wirtschaft. Verkäufer müssten erheblich länger mit Gewährleistungsrechten der Käufer rechnen. Wegen der im Handel ohnehin nur geringen Gewinnmargen sähen sich viele Unternehmer vor diesem Hintergrund gezwungen, die Mehrkosten an die Verbraucher weiterzugeben. Der Käufer hätte damit nur einen eingeschränkten Vorteil, dem große Nachteile für die Wirtschaft entgegenstünden.

Sofern Sie keine entscheidungserheblichen Bedenken gegen die inhaltliche Bewertung Ihrer Eingabe vortragen, wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses in sechs Wochen vorgeschlagen werden, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestags diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.

Weil Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird, sieht der Petitionsausschuss von einer Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses ab. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ (Pkt. 4e) gemäß Ziffer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze,

Natürlich habe ich entscheidungserhebliche Bedenken, denn von einer sorgfältigen Prüfung kann ich nicht ausgehen, da hier allein wirtschaftliche Gesichtspunkte geprüft wurden. Dies habe ich in nachfolgender Mail mal zusammengefasst.


am 16.08.2012 habe ich ihren Brief vom 09.08.2012 mit Poststempel vom 14.08.2012 bekommen und ich bin definitv nicht einverstanden.

Entsprechend dem KrwG gilt die Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung von Müll. Vermieden wird am Besten indem Geräte einen hohen Standard haben und lange halten.

Qualitätsprodukte halten auch entsprechend lange. Allerdings drängt immer billiger Ramsch auf den Markt, der den Mindestanforderung von 2 Jahren gerade eben so nachkommt. Früher konnte davon ausgegangen werden, dass etwas, was die 2 Jahr hielt auch noch wesentlich länger halten würde, dies ist dankt unermüdlicher Gewinnoptimierung der Unternehmen teilweise nicht mehr der Fall. So fallen entweder Mehrkosten für Neubeschaffung oder Reparatur an, welche eine verlängerte Garantie um ein vielfaches überschreiten. Nicht umsonst bieten einige Läden eine verlängerte Garantie an.

In ihrer Antwort ging es allein um wirtschaftliche Belange und das auch nur in einer oberflächlichen und einseitigen Betrachtungsweise. Mehrkosten entstehen nur da, wo Produkte 2-Jahres-Ramsch. Ein qualitativ hochwertiges Produkt dagegen wird kaum mit stärkeren Kosten rechnen müssen. Auch die Behauptung das die Mehrkosten auf die Verbraucher umgelegt werden ist Absurd, da so oder so alle Kosten auf die Verbraucher umgelegt werden.
Wenn ich einmal für 800 Euro eine hochwertiges Gerät kaufe, welches 10 Jahre hält, so fahre ich besser, als eine billig Gerät für 400 Euro, welches bereits nach zwei Jahren kaputt ist. Mit dem teureren Gerät fährt man also besser.

Auf die Umweltgesichtspunkte, welche ich in der Begründung kurz angerissen habe wurde nicht im mindestens eingegangen. Mehr Geräte bedeute mehr Energie für Produktion und, wie schon erwähnt auch mehr Abfall. Der Konsum ist auf Wegwerfprodukte ausgelegt, was weder Nachhaltig ist noch Alternativlos.

Wahrscheinlichkeit könnte im Bereich des Konsums durch mehr Nachhaltigkeit die notwendig CO2 Einsparung vollzogen werden. Weniger Abfall heißt auch weniger Abtransport, heißt weniger Hintransport, heißt weniger Staus. Der CO2 Ausstoß wurde also durch eine Garantieverlängerung sinken, ebenfalls bei der Produktion, da durch die höheren Garantie ein Anreiz besteht bessere Produkte herzustellen, die wiederum länger halten.

Ich weiß nicht bei der Antwort vom Petitionsausschuss hatte ich den Eindruck, dass diese sehr FDP-lastig ist und zudem, dass alle Petitionen mit einer mehr oder weniger schwammigen Begründung abgelehnt werden. Was ich natürlich nicht akzeptieren werde.

Wer nicht warten will bis sich im Bundestag „etwas“ bewegt, der kann Murks auch hier melden.

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