Vor einiger Zeit erhielt ich eine unerwartete Nachricht vom Moderatorenteam des Forums zu den E-Petitionen an den Bundestag.
Betreff: Signatureintrag
am: 02. Mai 2012, 07:27:24
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
Ihre Signatur wurde korrigiert. Bitte beachten Sie die Richtlinie Ziffer 3i.
Vielen Dank
Ihr Moderatorenteam
Meine Antwort
Richtlinie 3i sagt
Eine öffentliche Petition einschließlich ihrer Begründung wird nicht zugelassen, wenn sie
Links (URLs) auf andere Web-Seiten enthält;Was hat das mit meiner Signatur zu tun? Eine Signatur ist kein Teil einer Begründung, da diese sich ständig ändern kann.
Zumal nicht nur ein Link gelöscht wurde, sondern auch ein Teil des Textes.Da kein Verstoß nach Ziffer 3i vorliegt erwarte entweder eine korrekt Begründung oder eine unverzügliche Wiederherstellung meiner Signatur.
Ich weise ferne darauf hin, dass ich mir eine Veröffentlichung der Korrespondenz im Zusammenhang mit der Signatur vorbehalte.
MfG
Ich entsinne mich bei solchen Sachen immer an das Grundgesetz und das ein Zensur nicht statt fände. Die Richtlinie des Bundestages behandelt zudem Signaturen gar nicht. Denn ein Signatur kann aufgrund ihres variablen Status kein Teil einer Begründung sein.
Die Unkenntnis über die Natur von Signaturen zeigt mal wieder wie dringend Piraten im Bundestags und im Petitionsausschuss notwendig sind um die Regeln auf dem Stand der Technik zu halten.
In meinen Augen verstößt der Bundestag damit nicht nur gegen die eigenen Regeln, sondern Zensiert zudem auch noch.
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