Das Schild am Hochemmericher Markt und diese Schild ist gar nicht so leicht zu verstehen. Ganz sicher nicht von jemandem im KFZ, wenn man dies das erste Mal sieht.

Ganz oben steht ein absolutes Halteverbot in beide Richtungen, darunter ein eingeschränktes, was Do, Fr und So bis Di gilt. Am Mittwoch und Samstag ist Markttag. Offensichtlich hat man sich hier gedacht, dass da kurzes Halten erlaubt werden soll.
Erst einmal stellt sich die Frage, ob dieses Schild überhaupt verstanden wird. Und natürlich die Frage, ob das so überhaupt zulässig ist. Wenn ein Absolutes Halteverbot besteht, darf dann ein Eingeschränktes Halteverbot dies überhaupt aufheben? Denn schließlich gilt das höherwertige Schild, was nicht in der Gültigkeit eingeschränkt wurde durchgängig. Da inzwischen sogar an Markttagen auf dem Marktplatz geparkt wird, macht das Schild auch gar keinen Sinn mehr.
Zudem ist nicht verständlich warum da überhaupt ein Parkverbot besteht. Die Straße ist breit genug, dass da auch zumindest PKW stehen könnten. Wenn die nicht dauerhaft stehen sollen, sind Parkgebühren das Mittel der Wahl, aber nicht so komische Schilder.