#Rheinhausen: Keine Vorgaben für die Straßen von Logport – #Duisport #Duisburg

Wiederholt haben die Stadt Duisburg und Duisport behauptet, dass die Förderauflagen für Logport die Straßen vorgegeben hätten. Zuletzt habe ich darüber hier berichtet.

Einmal mehr stellt sich heraus, dass die Verwaltung der Stadt Duisburg gelogen hat. Nach dem die Stadt Duisburg behauptet hat, dass sie diese Unterlagen nicht hätten, wies mich das LDI daraufhin, dass ich diese auch direkt bei Duisport nach IFG anfragen könnte, was ich auch erfolgreich gemacht habe.

Erst einmal steht im Förderbescheid, dass dieser auch von der Stadt Duisburg als Gesamtschuldner unterzeichnet werden muss. Damit müsste die Stadt Duisburg den Förderbescheid eigentlich auch vorliegen haben, hat aber trotzdem behauptet diesen nicht zu haben. Entweder ist das gelogen oder man das Dokument verlegt oder vernichtet, was auf schlechte Verwaltungsarbeit hindeutet. An einer Stelle war die Schwärzung nicht so erfolgreich, sodass man die Fördersumme in DM erkennen kann. Eine zweistellige Millionensumme.

Was ich in den 16 Seiten allerdings nicht fand, waren Vorgaben, welche Art von Straßen zu bauen sind. Dies hat man wiederholt behauptet. Aber dort steht rein gar nichts. Was für mich nur den Schluss zulässt, dass man nicht die Wahrheit gesagt hat. Das könnte natürlich auch erklären, warum die Stadt Duisburg das Dokument nicht herausgeben wollte (falls es doch vorlag). Ich halte jedenfalls nichts davon Sachen zu behaupten, die nicht stimmen.

Schild Logport I an eine Brücke über eine der Zufahrtstraßen zu Logport I

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6 Responses to #Rheinhausen: Keine Vorgaben für die Straßen von Logport – #Duisport #Duisburg

  1. Michael F. Brack sagt:

    Ich habe in Mönchengladbach mal angefragt, ob das Parken zwischen Bäumen auf der bei uns umstrittenen Hohenzollernstraße erlaubt sei. Da steht kein Schild. Das Ordnungsamt teilte mir mit, dass man da ab und zu kontrollieren würde, aber ich solle mich an Verkehrslenkung wenden. Von dort erhielt ich wieder besseren Wissens die Mitteilung, dass dort geparkt werden darf. Wieder besseren Wissens gelogen, um sich nicht mit den Autofahrenden anzulegen. Lügen scheint in bestimmten Fällen Pflicht bei Kommunalverwaltungen.😪

    • ulrics sagt:

      Wo nicht parken durch Verkehrszeichen außerhalb der Fahrbahn explizit erlaubt ist, ist es immer verboten. Bei meiner Klage gegen den Ärztinparkplatz in meiner Nähe erzählt die Stadt Duisburg auch allerlei Unsinn, obwohl es definitiv andere Möglichkeiten gäbe. Ja man kontrolliert nicht einmal, ob die Behauptungen der Ärztin stimmen.

  2. Michael F. Brack sagt:

    Für Klagen habe ich leider kein Geld. Besser wäre es, ein Verein oder Verband würde es bezahlen, aber die wollen es bei Parken und Parkplätzen auch nicht mit den Autofahrenden anlegen.😪

    • ulrics sagt:

      Bisher hat mich die Klage nur etwas Porto gekostet, für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich verlieren sollen kämen noch ein paar 100 € Gerichtskosten dazu. Der Fall ist allerdings ziemlich eindeutig, sodass ich mir den Anwalt sparen kann.
      Fuss e. V. hat glaube ich kein Verbandsklagerecht, der ADFC hat, allerdings m. W. nicht in dem Bereich. Ich suche derzeit auch noch einen rechtlichen Weg gegen die pauschale Erlaubnis der Stadt Duisburg Gehweg zuparken zu dürfen.

  3. Michael F. Brack sagt:

    Ne der Verein / Verband sollte die Klage zumindest teilweise finanzieren, war meine Auffassung, dann würden manche Personen vielleicht eher klagen.

    • ulrics sagt:

      Eine Unterstützung wäre bei manchen Klagen vielleicht nicht schlecht, müsste aber auch Teil der Satzung sein und Aussicht auf Erfolg haben, besser wäre aber ein Verbandsklagerecht im Verkehrsbereich.

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