Vor einigen Tage, wurde ich das erste Mal außerhalb des Busses kontrolliert, bzw. man wollte mich kontrollieren, allerdings rannte jemand plötzlich panische los und die beiden Kontrolleure kümmerten sich darum.
Da stellt sich mir natürlich Fragen in Hinblick auf die Grundrechte. Ich hatte deshalb bei der DVG nach einer Rechtsgrundlage gefragt und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.02.2025.
Die Kontrolle von Fahrscheinen außerhalb des Busses, beispielsweise an Haltestellen, basiert auf den Beförderungsbedingungen sowie den Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. Verkehrsverbundes. Diese legen fest, dass Fahrscheine nicht nur während der Fahrt, sondern auch in bestimmten Haltestellenbereichen gültig sein müssen gemäß den Beförderungsbedingungen des VRR unter Abschnitt 1.7.1 Punkt 3) und 4).
Darüber hinaus erfolgt die Kontrolle auf Grundlage des Zivilrechts in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen Fahrgast und Verkehrsunternehmen. Sobald Sie ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen oder sich im Bereich befinden, für den ein gültiger Fahrschein erforderlich ist, sind Sie verpflichtet, diesen auf Verlangen nachzuweisen.
Ich hatte natürlich hier auch nach der Berücksichtigung der Grundrechte gefragt. Denn wenn ich Aussteige mache ich das nicht, um mich aufhalten zu lassen, sondern meistens um schnell vom Bus zur Bahn zu gelangen.
Rein rechtlich stellt sich natürlich die Frage, ob man bei einem Deutschlandticket auch den lokalen Bedingungen zugestimmt hat und zugleich stellt sich natürlich die Frage, ob derartige Beförderungsbedingungen überhaupt rechtmäßig sind. Nur weil etwas in einem Vertrag steht muss es nicht auch zulässig sein. Insbesondere, wenn es mich in meiner Bewegungsfreiheit einschränkt und damit meine Grundrechte beschneidet.
Bei den U-Bahn-Stationen kann es sein, dass diese Gelände der DVG sind, bei den Haltestellen für Busse ist dies m. W. nicht der Fall und die DVG verweist ja auch nicht auf eine Satzung oder andere rechtliche Grundlage mit denen diese die gleichen Rechte, wie jemand bekommen, wie Polizei oder Ordnungsamt. Zumal es offensichtlich ist, dass die Menschen etwa beim Aussteigen am Bahnhof in Eile sind. Insbesondere dann, wenn der Bus mal wieder verspätet ist oder man Glück hat einen Zug noch erwischen zu können. Wird man durch die Kontrolle aufgehalten und verpasst den Zug, ist das schon eine erhebliche Einschränkung.
Ob man bei der Mobilitätsgarantie NRW wohl das Geld zurück bekommt, wenn man in dem Fall einen ICE nimmt, weil man den RE verpasst hat?
Die Begründung der DVG erscheint mir juristisch nicht solide zu sein. Vielmehr wird man als zahlender Kunde in der Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Zugleich dauert die Fahrt des Busses länger, weil ja erst einmal alle aussteigen und kontrolliert werden müssen.
Im Ausland sind U-Bahnhöfe häufig mit automatischen Kontrollen versehen, das geht aber recht zügig. Ticket vorhalten und man kann durch. Allerdings sind die Stationen auch passend dafür gebaut.

Vor allem darf ich mich ja auch ohne Ticket an einer Bushaltestelle aufhalten?!? Da fehlt mir die Beweispflicht, ob ich im Bus gewesen bin oder als Passant an der Haltestelle stehe oder als wartende Gast der im nächsten Bus eine Karte kaufen muss.
In Bereichen, wo man nur mit gültigen Ticket rein kommt okay, aber die gibt es hier in Deutschland nicht. Ich darf mich ja auch im Hbf aufhalten ohne Ticket (zb zum Einkaufen, auh an den Gleisen wo bei uns einige Shops sind)Da würde ich tatsächlich noch genauer nach hacken wie sie das genau beweisen wollen 🤔
In dem Fall waren das alles Personen, die den Bus verließen. Das war schon weitestgehend eindeutig.