Die Stadt Duisburg untersagt die Grundwassernutzung zur Gartenbewässerung in Teilen von Homberg wegen der Altlasten von Venator. Alles Details stehen in Amtsblatt 21.
In der Zeitung stand am Montag noch nichts. Man fragt sich natürlich warum die Stadt Duisburg dies erst jetzt in Form einer Allgemeinverfügung herausgibt, welche allerdings nur die Gartenbewässerung untersagt. So mitten in den Ferien, wo einige sicherlich auch den Pool mit Grundwasser füllen, was allerdings keine Gartenbewässerung darstellt. Was die Stadt zu Pools schreibt, dürfte den wenigen bekannt sein:
„Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass unabhängig von dieser Allgemeinverfügung das in Gartenbrunnen zur privaten Nutzung geförderte Grundwasser grundsätzlich KEIN Trinkwasser ist und daher nicht zum Befüllen von Swimmingpools oder Planschbecken genutzt werden darf, da es im Gegensatz zur umfangreichen Überwachung des Leitungswassers keiner geregelten Kontrolle unterliegt. Eine Nutzung von Grundwasser als Trinkwasser oder zur trinkwasserähnlichen Anwendung bedarf aus diesem Grund in jedem Einzelfall der Überwachung/Zustimmung des Gesundheitsamtes.“
Wobei ich auch nicht sicher bin, wie die Stadt darauf kommt, dass Pools nur mit Trinkwasser gefüllt werden dürfen. Baggerseen sind definitiv nicht mit Trinkwasser gefüllt. Vermutlich dient die Passage nur dem Alibi, falls dann doch jemand in kontaminierten Wasser gebadet hat, denn rechtlich erscheint mir die Herleitung nicht sauber.
Dem Plan im Amtsblatt kann man entnehmen wo genau, das jetzt untersagt ist ohne Erlaubnis zu bewässern. Laut Amtsblatt sollen die Grenzwerte für Zink, Cadmium und Thallium teilweise erheblich überschritten sein.
Weiterhin schreibt die Stadt, dass man sich noch viel Zeit lassen will mit Planungen und Untersuchungen, statt unverzüglich mit einer Sanierung anzufangen, obwohl entsprechende Brunnen mit Aktivkohlefilterung sofort gesetzt werden könnten und dann später nur noch ergänzt werden müssten. Aus meiner Sicht verstößt die Stadt damit gegen das BBodSchG, da man eine Ausdehnung der Altlast bewusst zulässt, statt sofortige Maßnahmen festzulegen, obwohl die Allgemeinverfügung ja zeigt, dass eine Gefahr besteht.
Warum man die Allgemeinverfügung auf den 19. Juni datiert, aber diese erst jetzt am 15. Juli veröffentlicht erschließt sich mir nicht. Ist schon fast skandalös, dass man abgewartet hat, statt das sofort zu veröffentlichen.
Man könnte natürlich noch gegen die Allgemeinverfügung klagen.
