#Duisburg für Menschen mit Behinderung? – #Verkehrsschwurbelei

Endlich ist sie Online, die Niederschrift des „Beirat für Menschen mit Behinderungen“ hat ziemlich lange gedauert. Enthalten ist neben der Antwort auf eine Anfrage (DS 22-1220 Anfrage der AG-handicap Reparaturen von Bordsteinkanten/barrierefreie Wege) auch eine Antwort zur aktuellen Anzahl der Menschen mit Behinderung in Duisburg. Die Stadt Duisburg hat hier, obwohl sie zuständig für die Ausstellung der entsprechenden Ausweise ist keinen aktuellen Überblick. Scheinbar nutzt man hier keine vernünftige IT, welche dies auf Knopfdruck liefern kann. Die als Anlage mitgelieferte Statistik von 2021 weist über 100 000 Menschen mit Behinderungen für Duisburg auf, was mehr als 1/5 der Bevölkerung ist.

Nachfolgend die von mir zusammengefassten und bewerteten Antworten.
Frage 1.
Man sieht hier die Fahrbahn als Hauptsache und bezeichnet Gehweg und Radweg als Nebenanlagen, diskriminiert Fortbewegungsarten also, was aber zum Grundcredo „Alles fürs Auto“ passt. Nur bei Um- und Ausbau werden teilweise Bordsteinabsenkungen durchgeführt.

Frage 2.
Bei der Frage zu Baustellen bezieht man sich auf die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21), man erwähnt sogar die Mindestbreiten, welche nach meiner Erfahrung in Duisburg aber nur bedingt eingehalten werden. Habe schon mehr als einmal rechtswidrige Baustellen gesehen. Die Theorie scheint teilweise bekannt zu sein, nur mit der Praxis hapert es massiv.

Neben den vier Fragen, die ich jetzt nicht alle wiedergebe, waren auch zwei Prüfanträge dabei, von dem ich die Antwort auf den Letzten zitiere. Es ging hier um Parkplätze am ehemaligen kleinen Prinzen, die über Geh- und Radweg erreichbar sind, wo ein 45°-Bordstein vorgeschlagen wurde
„Die o.g. Behindertenparkplätze sind mit einem Kfz problemlos anfahrbar. Durch die vorhandenen Hochbordsteine werden Kfz-Fahrer zu einer langsamen Fahrweise auf den Nebenanlagen (Geh- und Radweg) veranlasst, damit Fußgänger und Radfahrer geschützt werden. Eine Bordsteinabsenkung bzw. ein Umbau mit Einfahrtschwellen (Schrägbord) ist daher nicht erforderlich. Abgesehen davon kommen Einfahrtschwellen nur an Grundstückszufahrten zum Einsatz.“

Man spielt hier also Menschen mit Behinderung gegen Rad- und Fußverkehr aus. Die Antwort ist mal wieder die typische Verkehrsschwurbelei der Stadt Duisburg. Man schiebt als Ausrede die Sicherheit von Radfahrenden und Gehenden vor, die ansonsten auch niemanden bei der Stadt zu interessieren scheint. Man gewinnt den Eindruck von Arbeitsvermeidung durch Ausreden. Zumal das nicht davor schützt, beim Ausparken überfahren zu werden.
Ein 45°-Bordstein verlangsamt auch das Fahrzeug. Da rast auch niemand drüber. Davon abgesehen handelt es sich doch hier um eine Art von Grundstückszufahrt. Sinnvoller wäre es ohnehin die Parkplätze an der Straße einzurichten.

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