#Duisburg: Verkehrsdichte auf dem Flutweg – #Rheinhausen #LKW #Duisport

Die Diskussion um den Verkehr auf der Jägerstraße bzw. den Flutweg, einer der vorgeschobenen Gründe für die Osttangente, verstummt natürlich nicht, selbst wenn das nicht ständig in der Zeitung ist.

In der DS 21-0297 schrieb die Stadt Duisburg, dass auf dem Flutweg ca. 9200 KFZ unterwegs wären und davon 340 dem Schwerverkehr zuzurechnen wären.

Ich habe mir inzwischen mal die Originaldaten der Verkehrszählung besorgt. Erst einmal waren da zu meiner Überraschung sogar ein paar Fahrräder aufgeführt. Die Zählung fand am 20.08.2020 statt. Dies lag kurz nach den Sommerferien in der Pandemie. Insgesamt wurden laut dem Dokument 484 Fahrräder für den Flutweg gezählt, welche aber scheinbar nicht in die Betrachtung für die Drucksache einflossen. Die LKW werden extra erwähnt, obwohl es weniger als Radfahrende sind, wobei es nicht verwundert, dass Radfahrende den Flutweg meiden, wenn diese auch über ‚In den Peschen‘ einen besseren Zugang zu der Schule haben, der weniger frequentiert ist. Man hat hier also eindeutig an der falschen Stelle gezählt, wenn man Flutweg # 63 ausgewählt hat.

Zeitraum KFZ-Anzahl
06-07 208
07-08 703
08-09 583
09-10 542
10-11 567
11-12 555
12-13 619
13-14 733
14-15 743
15-16 717
16-17 705
17-18 569
18-19 457
19-20 384
20-21 332

Die Anzahl der LKW lasse ich mal außen vor, weil nicht relevant.

Laut VwV-StVO gilt:
Ein Schutzstreifen „… darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert.“
Wenn man sich die KFZ-Zahlen oben anschaut, sind das bis zu 375 KFZ pro Stunde bzw. 6,25 KFZ pro Minuten bzw. etwa alle 10 Sekunden ein KFZ. Es ist offensichtlich, dass eine Mitbenutzung des Schutzstreifens ständig vorkommt und nicht die Ausnahmen ist. Noch dazu bezieht sich die Stadt Duisburg in der DS 21-0297 auf den völlig veralteten ERA 2010, der nach aktueller Rechtslage keine Relevanz mehr besitzt.

Der Schutzstreifen ist dort also nicht zulässig und bietet noch dazu keine Sicherheit für Radfahrende. Sicher ist die Straße bei sorgfältiger Betrachtung aber so oder so nicht.

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5 Responses to #Duisburg: Verkehrsdichte auf dem Flutweg – #Rheinhausen #LKW #Duisport

  1. Pingback: #NRW erlaubt #Schmutzstreifen außerorts – Farbe ist keine Infrastruktur – #Radvolution | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

  2. DG sagt:

    Die ERA 2010 sind das aktuell gültige Regelwerk fur Planung und Bau von Radverkehrsanlagen. In kleinen Teilen sind sie bereits angepasst anzuwenden im Sinne der E Klima der FGSV von 2022. Wer Radverkehrsanlagen plant, ohne die ERA anzuwenden oder abweichend von ihr, muss dies begründen, oder auf Grundlage jüngerer Forschungsarbeiten, die z.B. zu Zweirichtungs-Radwegen, Fahrradstraßen oder auch Schutzstreifen außerorts erfolgt sind. Zu Letzterem gab es nicht nur den zitierten Modellversuch mit Strecken in NRW, NI, MP, SH und BaWü, sondern einen weiteren Modellversuch in Baden-Württemberg, auf dessen Grundlage dieses Bundesland dann als erstes einen Erlass zu Schutzstreifen außerorts herausgegeben hat.

    • ulrics sagt:

      Das sind nur Richtlinien und von Richtlinien kann man abweichen, wenn man etwas Gleichwertiges als Grundlage anwendet. Die ERA 2010 und auch die ERA 2024 sind aus meiner Sicht schlecht, da diese kostenpflichtig sind. Verkehrssicherheit, darf allerdings nicht durch Gebühren beeinträchtigt werden. Im Arbeitsschutz gibt es sämtliche Hilfestellungen ohne zusätzliche Kosten, weil man erkannt hat, dass eine Paywall der Sicherheit abträglich ist.

      • DG sagt:

        Die ERA 2010 entspricht dem Stand der Technik. Dieser kann juristisch nur durch den Stand von Wissenschaft und Technik getoppt werden, wenn es z.B. wirklich mal vor Gericht geht, also z.B. jüngere Forschungsergebnisse. Eine Stadt als Baulastträgerin muss sich auch kostenpflichtiges leisten können, ebenso von ihr beauftragte Planungsbüros. Nur weil es bezahlt werden muss, ist es nicht weniger wirksam und geltend, eben als Stand der Technik.

        • ulrics sagt:

          Wo steht, dass ERA 2010 dem Stand der Technik entspricht? Während bei den Regeln für den Arbeitsschutz, diese in den Verordnungen explizit erwähnt werden, ist dies beim Verkehr nicht der Fall. Vielmehr gibt es sogar eine VwV-StVO, mit dem Ziel der Verwaltung näheres an die Hand zu geben, was klar macht, dass ERA usw. keine offiziellen Dokumente sind und damit den privatrechtlichen Charakter von DIN-Normen haben. Zudem entspricht eine Regelung, die derartig veraltet ist, so oder so nicht mehr dem Stand der Technik.

          Mal ganz abgesehen davon, dass es bei diesem angeblichen Stand der Technik, genau wie bei den DIN-Normen wenig Transparenz gibt, wer mit welchen Interessen daran beteiligt war.

          Eine Stadt muss sich das theoretisch leisten können, es erschwert aber den Zugriff und die Allgemeinbevölkerung hat es noch schwerer den Inhalt nachzulesen.

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