Aus Amtsblatt 9 der Stadt Duisburg.
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40 zwischen der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg und der Anschlussstelle Mülheim-Dümpten
Offenlage 21.03.2022 bis 20.04.2022 (Internetseite http://www.brms.nrw.de/go/verfahren -> Planfeststellung Straße Stichwort: Ausbau A40 Duisburg-Kaiserberg bis Mülheim-Dümpten)
Einwendung bis 20.05.2022
Eine elektronische Erklärung statt Niederschrift ist möglich, d. h. Einwendung per Email.
Das muss wohl Laschets Enfesselungspolitik sein, statt es einfacher zu machen, noch mehr Bürokratie. Wenn ich das richtig verstehe, muss man nun auch noch auf jeder Seite Vertretende benennen. Was das soll erschließt sich mir nicht.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich sichtbar und leserlich ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 1 und 2 VwVfG NRW).
Eine Erörterung hat man scheinbar noch nicht festgelegt.
Auf jeden Fall Einwendung erheben, denn außer mehr Stau hat der Ausbau von Autobahnen noch nie etwas gebracht. Will man Staus verringern muss man dies marktwirtschaftlich regeln durch eine Autobahnmaut.