Also bei mancher Pressemeldung kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln. So auch bei den unten angehängten von der Polizei Ulm, die wohl Fakten falsch wiedergibt. Man muss nicht einmal dabei gewesen um dies zu erkennen. Ein kurzer Blick bei Google Maps reicht aus, um zu erkennen, dass die Straße schmal und zugeparkt ist. Weiterhin weist die Straße in Fahrtrichtung eine starke Steigung auf. Kann man auch per Google Maps ermitteln.
Die Polizei suggeriert, dass der ein Radfahrer so auf der Straße gefahren wäre, dass der Autofahren nicht überholen konnte. Was natürlich aufgrund der örtlichen Gegebenheit unwahr sein dürfte. Erst einmal gilt innerorts ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 m, der sich allerdings bergauf noch auf mind. 2 m erhöht. Weiterhin sorgen parkende Fahrzeuge für eine Verengung, sodass ein legales Überholen gar nicht möglich wäre. Selbst wenn dort keine Fahrzeuge geparkt hätten, hätte es vermutlich nicht gereicht. Fahrrad 1 m plus 2 m Mindestabstand, sind schon 3 m. Zwischen den parkenden PKW wäre aber definitiv nicht ausreichend Platz für das Überholen.
Angeblich hätte der Radfahrer dann plötzlich abgebremst. Warum macht der das nur? Könnte das vielleicht daran liegen, dass der Autofahrer zu dicht auffuhr und möglicherweise sogar durch Hupen nötigte? Dass er zu dicht auffuhr lässt sich ja aus der PM entnehmen, auch wenn es anders formuliert wurde. Niemand muss stark bremsen, wenn der Sicherheitsabstand stimmt. Die Polizei sieht scheinbar einen heroischen PKW-Lenker (wer ist denn gefahren), der unter Auferbietung seines letzten Atemzugs gebremst hat, weil der böse Radfahrer völlig grundlos bremste. Dass das was die Polizei da schreibt, nicht die Fakten sein können, ist für mich offensichtlich, denn auf Mindestabstände oder Fehlverhalten des Autofahrers geht die PM gar nicht ein, es liest sich eher wie eine Vorverurteilung des Radfahrers. Es gab sicherlich ein Grund für das Anhalten. Entweder Erschöpfung oder Nötigung, weil mal wieder Autofahrer der Meinung war überholen zu müssen, obwohl es eigentlich gar nicht zulässig gewesen sein kann. Habe ich selbst schon mehrfach erlebt. Gibt ja genug Deppen da draußen, welche die Verkehrsregeln nicht kennen oder ignorieren.
Bei parkenden Fahrzeugen gilt ein Dooringabstand von 1 m und wenn man dass nicht richtig einschätzt fährt man halt mehr zur Mitte hin. Auch das ist völlig legitim. Insbesondere, wenn man bergauf fährt. Ist natürlich deutlich anstrengender.
Wenn man Respekt erwartet, dann soll man ordentlich arbeiten und die gesamten Rahmenbedingungen wiedergeben. Wer wesentliche Informationen weglässt, verdreht die Fakten. Und das erweckt nicht gerade mein Vertrauen in die Polizei, wenn man so voreingenommen einseitig die Schuld zuschiebt. Und es ist kein Einzelfall. Man gewinnt manchmal den Eindruck, wir würden in einer AUTOkratie leben, mit Betonung auf Auto.
Ein 79 Jahre alter Mann befuhr am Freitag gegen 11.30 Uhr den Trollinger Weg in Richtung Weinbergweg. Vor ihm fuhr ein 56-jähriger Radfahrer, so auf der Straße, dass der Pkw nicht überholen konnte. Plötzlich bremste der Radler bis zum Stillstand ab. Auch der Pkw-Lenker musste stark bremsen, um einen Unfall zu verhindern. Der Fahrradfahrer schlug zunächst mit der Faust auf die Motorhaube des Autos. Dann entfernte er den Lenker von seinem Fahrrad und schlug damit auch gegen den Pkw, der dabei beschädigt wurde.
Pressemeldung 2 Korrektur Polizei Ulm
Ein 79 Jahre alter Mann befuhr am Freitag gegen 11.30 Uhr den Trollinger Weg in Richtung Weinbergweg. Vor ihm fuhr ein 56-jähriger Radfahrer, so auf der Straße, dass der Pkw nicht überholen konnte. Plötzlich bremste der Radler bis zum Stillstand ab. Auch der Pkw-Lenker musste stark bremsen, um einen Unfall zu verhindern. Der Fahrradfahrer schlug zunächst mit der Faust auf die Motorhaube des Autos. Dann schlug er mit dem Lenker seines Fahrrades gegen den Pkw (er entfernte nicht den Lenker von seinem Fahrrad), der dabei beschädigt wurde.