Mir kommt die Bewertung in den Medien sehr seltsam vor. Vom Datenschutz her ist es zulässig derartige Daten zu erheben (§ 22 BDSG). Davon abgesehen dürfen Vorgesetzte so oder so fragen und man kann definitiv eine freiwillige Auskunft geben. Denn jede Person kann über die eigenen personenbezogenen Daten frei entscheiden. Oder will man uns plötzlich die Eigenverantwortung verbieten?
Da durch Corona am Arbeitsplatz u. U. eine Gefährdung besteht und diese Gefährdung bei Geimpften anders zu bewerten ist, als bei Ungeimpften kommt auch der Arbeitsschutz ins Spiel. Insbesondere da wo kein Homeoffice möglich ist, ist demnach der Impfstatus in den die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Nach § 15 ArbSchG gibt es eine Mitwirkungspflicht der Beschäftigten beim Arbeitsschutz. Daraus kann man in meinen Augen zumindest eine partielle Auskunftspflicht über den Impfstatus ableiten. Sei es nun, wenn Abstände nicht möglich sind oder wenn Menschen im Betrieb arbeiten, die nicht geimpft werden können.
Schnelltest sind allenfalls eine Momentaufnahme, die schon kurze Zeit nach dem Test nicht mehr stimmen muss. Deshalb ist das Risiko, was von Getesteten ausgeht auch ungleich höher, als bei Geimpften. Daraus resultiert auch der PCR-Test für Clubs. Denn in Clubs ohne Maske und ohne Abstand würde eine getestete Person ausreichen die Ungeimpften anzustecken.
Vom Datenschutz habe ich viel mehr Bedenken wenn ich irgendwo Wildfremden meine Anschrift und Telefonnummer hinterlassen muss, wegen Kontaktverfolgung. Datenschutz sicherlich, aber nicht diesen als Ausrede benutzen, weil Wahlkampf ist und man niemanden verärgern möchte.