#Datenschutz: Keine Kontaktdatenerfassung in NRW – #Corona #Covid19

Wie ich auf Nachfrage vom MAGS (NRW Gesundheitsministerium) erfuhr ist endlich die Kontaktdatenerfassung weggefallen:
„Das Erfordernis der Kontaktnachverfolgung ist weggefallen und somit nach der ab dem 20.08.2021 gültigen Coronaschutzverordnung nicht mehr erforderlich.“

Nach Hausrecht können einzelne Stellen dies zwar noch machen, allerdings dürfte es schwierig sein für lokale Stellen, wie Gesundheitsämter dies anzuordnen. Damit haben wir endlich auch wieder mehr Privatsphäre zurück und müssen nicht mehr überall irgendwelche Daten hinterlegen. Da weiß man nie was die damit machen. Ist ja schon nervig genug, wenn man dies in Hotels muss.

Gerade die Kombination von Anschrift und Telefonnummern dürfte bei den diversen Kriminellen Datenhändlern beliebt sein.

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Körperliche Unversehrtheit, Privatsphäre abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s