#Arbeitsschutz: Passivrauchen ist Berufskrankheit – #Drogen

Der Bundesrat hat nun Passivrauchen offiziell zur Berufskrankheit gemacht.

Das heißt wer am Arbeitsplatz erheblichen Mengen der krebserregenden Abgase von Nikotinsüchtigen ausgesetzt war und selber nicht geraucht hat bzw. nur geringe Mengen konsumiert, hat einen Anspruch auf eine Berufskrankheit, wenn in Folge Lungenkrebs auftritt.

Beispiele wären hier Beschäftigte in der Gastronomie oder in Sishabars.

Warum man hier von sinkenden Zahlen ausgeht erschließt sich mir nicht, da noch immer nicht überall ein Rauchverbot besteht. Dies ist noch immer von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Einmal mehr zeigt sich wie gefährlich die Nikotinsucht für Dritte ist.

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