In der StVO ist der Abstand von Auto und LKW zu Radfahrenden und Gehenden geregelt. Nicht geregelt wird der Abstand von Straßenbahnen zu Radfahrenden.
Es gibt Bereiche, wo die Schienen zu dicht am Rand liegen, dass der Abstand von 1,50 m zu Radfahrenden von Straßenbahnen unterschritten würde. Die Gefahr durch eine Straßenbahn ist aufgrund der Länge deutlich größer als durch LKW. Demnach müsste hier der gleich Abstand gelten und falls der nicht eingehalten werden kann muss die Straßenbahn halt solange langsam hinter den Radfahrenden her fahren. Aber geregelt ist das nicht.
Deswegen wollte ich mal vom Bundesverkehrsministerium wissen, warum es hier keine Regelung für Abstände gibt.
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir gehen zunächst davon aus, dass Ihre Fragestellung eher rhetorisch gemeint ist.
Ansonsten beantwortet dies sich dahingehend, dass ein eigenständiges Abstandhalten zu Fahrradfahrern nur denjenigen Fahrzeug-Gruppen möglich ist, die nicht schienengebunden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragIhr Bürgerservice
Wie man sieht gab es keine ernsthafte Antwort. Sinngemäß wurde quasi geantwortet, ob ich die verarschen wolle. Die haben nicht einmal das grundsätzliche Problem verstanden. Ich habe denen dann noch einmal geschrieben und versucht zu verdeutlichen, worum es geht, aber ob man das versteht? Ja gar verstehen will.