#Strahlenschutz: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2 – #Doel #Antiatom #GAU

Mit Amtsblatt 17 gab die Bezirksregierung Detmold bekannt:
– Belgisches Umwelt- und Energieministerium informierte über die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeit-
verlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2.
– Hintergrund dafür ist das EuGH-Urteil vom 29. Juli 2019/Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 5. März 2020.
– Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE NRW) ist koordinierende Behörde.
Wesentliche Unterlagen mit Informationen in deutscher Sprache.
– Besser aber direkt das zentrale UVP-Internetportal
– Bis einschließlich 1. Juli 2021 kann man Stellung nehmen (in Deutsch, Englisch, Französisch oder Niederländisch
– Schriftlich an die Adresse im Amtsblatt oder bis 15.06.2021 über ein Webformular.
– Man sollte folgenden Passus übernehmen: „Einer Veröffentlichung oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte stimme ich nicht zu!“

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Grundrechte, Umweltschutz veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu #Strahlenschutz: Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2 – #Doel #Antiatom #GAU

  1. Pingback: #Antiatom: Stellungnahme zu Pannenreaktor DOEL – #Strahlenschutz #SuperGAU #Atomkraftwerk | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s