Autos müssen einen Abstand von 1,5 m zu Fahrrädern einhalten und dies gilt nicht nur beim Vorbeifahren, sondern auch in entgegengesetzter Richtung.
Rechtlich zu finden ist dies in:
StVO § 5 Überholen
[…]
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
[…]
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
[…]
Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
Die Frage ist nur, wie man Autoverkehr dazu zwingt sich an die Regeln zu halten.
Beim Abstand werden auch nur Radfahrende immer wieder genannt, allerdings nicht gehende, die häufig auch betroffen. Mit dem Rad in 30er-Zonen muss ich ja ohnehin einen Abstand von 1 m zu parkenden Fahrzeugen einhalten, wegen Dooring. Dadurch kann man das Überholen vielfach unterbinden, dass mit dem Gegenverkehr klappt dagegen gar nicht. Die kapieren nicht, dass der Abstand natürlich auch für diese gilt.
Keine Ahnung, ob etwa etwas Spitzes in 1 m Abstand erlaubt ist, sodass das Fahrzeug sich selbst beschädigt. Würde sicherlich dazu führen, dass die Bereitschaft zum Abstand steigt. Auch ein Abstandssensor wäre nicht schlecht.