Ich hatte vor einiger Zeit nachgefragt, wie das eigentlich mit dem Transport von E-Scootern und dem Gefahrgutrecht ist. Schließlich enthalten die Roller Lithiumbatterien, die gefahrgutrechtlich zu beachten sind.
Folgende Antwort bekam ich:
nach der Sitzung des Bund-Länder Fachausschusses Gefahrgut teile ich Ihnen mit, dass die […] Escooter unter der UN Nummer 3171 (BATTERIEBETRIEBENES FAHRZEUG) eingeordnet wurden. Sie sind gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 c des ADR von den gefahrgutrechtlichen Vorschriften befreit. Für den Transport muss allerdings eine Ladungssicherung nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vorgenommen werden.
Wird keine Ladungssicherung vorgenommen, kann dies nach Gefahrgutrecht dazu führen, dass ein gewerblicher kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport daraus wird und gewisse Auflagen zu erfüllen sind. Verstößt man dagegen wird es sehr teuer. Einfache Verstöße beim Gefahrgutrecht können bereits 500 € oder 1000 € kosten. Kennt sich jemand sehr gut damit aus, können auch schnell fünfstellige Beträge zusammenkommen. Wer die Bußgelder mal anschauen will, wir im Anhang 7 der RSEB fündig.