Ich hatte mich gefragt, wie es sein kann, dass Taxis auf Umweltspuren fahren dürfen.
Folgende Antwort bekam ich:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Berechtigung von Taxis auf den Düsseldorfer Umweltspuren.
Diese leitet sich aus
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr her.(1) Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.
(2) Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, der eine der in Absatz 1 genannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt oder verdichtet.
Ergänzung und Verdichtung der Linienbusse und Straßenbahnen sind bei den Umweltspuren beabsichtigt.
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