Bei Entschädigungen mauern Fluggesellschaften und auch viele andere Stellen. Scheinbar sieht ein Gutachter eine Reifenpanne als außergewöhnlichen Umstand. Wirft die Frage auf, ob diese Person nicht seitens Fluggesellschaften Geld bekommen hat, denn die Reifenpanne durch Verschmutzung des Start- und Landebahnsystems ist verhinderbar durch den Flughafen.
Schlechte Reinigung ist kein außergewöhnlicher Umstand, sondern eher fahrlässiges Verhalten durch den Flughafen. Sprich die Fluggesellschaft muss entschädigen, kann sich die Kosten aber vom Flughafen wiederholen. Dies wäre eine gerechte Regelung. Zumal die mangelhafte Reinigung auf zu enge Taktung von Stars und Landungen zurückzuführen sein kann.
Zudem muss man immer bedenken, dass auch ein kaputter Reifen zu erheblichen Problemen, bis hin zu körperlicher und emotionaler Schädigung der Fluggäste führen kann.