#Fluglärmnews: Lärm bereits ab 20 dB(A) störend – #Fluglärm #Arbeitsschutz

Tieffrequenter Lärm ist bereits ab 20 dB(A) störend, also einem Bereich, wo dieser kaum hörbar ist, aber gespürt wird.

Dies kann man, neben anderen interessanten Fakten der ASR A3.7 – Lärm entnehmen. Diese technische Regel für Arbeitsstätten basiert auf wissenschaftlichen Fakten und stellt den aktuellen Kenntnisstand dar. Sie gilt natürlich streng genommen nur Arbeitsplätze die aufgeführten Grenzwerte zeigen aber auch, dass mancher Lärm bereits deutlich niedriger schädlich ist, als die aktuellen Grenz- und Pseudogrenzewerte uns glauben machen wollen.

Flugverkehr emittiert in erheblichen Mengen tieffrequenten Lärm und ebenfalls der ASR zu entnehmen ist, dass die Impulshaltigkeit eines Lärms stärker stört. Also ein Dauergeräusch nicht so schädlich ist, wie wechselnder Lärm.

Bekanntlicherweise gibt es für den Flugverkehr keine Grenzwerte, womit die Kenntnisse aus anderen Bereichen herangezogen werden müssen.

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