Jedenfalls dann, wenn es dadurch zu erheblicher Verspätung am Zielort kommt.
Es mag natürlich sein, dass die Landung an einem anderen Ort von Vorteil ist, dies ist aber selten. Überwiegend führt eine Ausweichlandung zu erheblichen Verzögerungen, weil man dann ja erst einmal zum Zielflughafen muss.
Wie es scheint, gelten dann die gleichen Regelungen, wie bei Verspätungen des Fluges selber. Eigentlich nur logisch, trotzdem musste wohl deswegen geklagt werden.