Legaldefinition Wettbüro, Wettannahmestelle und Wettvermittlungsstelle

Um besser gehen diese Glücksspielbuden vorzugehen, habe ich mich mal etwas kundiger gemacht. Mit den Begrifflichkeiten kommt man schnell durcheinander, was die Anwendung für Laien erheblich erschwert. Deswegen habe ich hier mal meinen Kenntnisstand zusammengestellt. Ist natürlich wichtig, sich vorher kundig zu machen, wenn man gegen die Fehlentscheidung der Stadt Duisburg vorgehen will. Aber dazu an anderer Stelle mehr.

Wettvermittlungsstelle:

Ist der nach meiner Kenntnis der Oberbegriff für alle Sorten von Wettbuden. Das heißt die Regelungen, welche hierfür getroffen werden gelten für alle, egal wie die sich nun gerade nennen.

Wettannahmestelle:

Sind Geschäftseinheiten vergleichbar mit einer Lottoannahmestelle. Die Aufenthaltsqualität ist gering und Fläche ebenso.

Meiner Einschätzung nach sollten die Flächen unter 20 m² liegen. Größere Flächen können eigentlich nicht als Wettannahmestelle qualifizieren. Möglicherweise liegt die Flächengrenze allerdings noch niedriger. Ich habe bisher kein Urteil gefunden, wo ein eindeutiger Wert festgelegt wurde.

Wettbüro:

Ein Wettbüro hat eine größere Fläche, Sitzgelegenheiten und liefert über Monitore aktuelle Spielergebnisse. Mitunter gibt es Automaten (Zigaretten, Getränke, Snacks), welche zum längeren Aufenthalt animieren.

Mein Eindruck ist, dass die Verwirrung gewollt ist, damit die Bevölkerung diese Läden nicht so leicht abwehren kann. Dabei wirken diese sich auf den Besitz und das Umfeld nachweislich nachteilig aus.

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