Eine sehr relevante Frage, wie ich finde, denn bei vielen umweltrelevanten Vorhaben werden Arbeitsplätze als Gegenargumente herangezogen. Da der Umweltschutz aber zum Ziel hat unsere Lebensgrundlagen zu schützen, sowie uns vor Gefahren aus der Umwelt zu schützen, wirkt sich dies letztendlich immer auf unser Leben und unsere Lebenserwartung aus. Der Dieselbetrug ist nur ein Beispiel von sehr vielen. Auch Fluglärm schädigt Menschen. Genauso Flächenfraß, der letztendlich immer zu höheren Temperaturen durch Hitzestau führt.
All dies kostet letztendlich Menschenleben. Bedauerlicherweise sind nicht alle Menschen mit Weitblick gesegnet.
Ich wollte die Fragen der Abgrenzung zwischen Menschenleben und Arbeitsplätzen mal klären und fragte deswegen die „Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen“.
Ich denke, dass der Wert eines Menschenlebens von fundamentaler Bedeutung in Hinblick auf Menschenrechtsfragen ist. Um so verwunderlicher war die Antwort, dass man dazu nichts hätte. Die Frage läge nicht in Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz, wo auch die Beauftragte sitzt.
Man sollte doch meine, dass es gerade in Hinblick auf das Rechtsstaatlichkeitsprinzip von fundamentaler Bedeutung ist, so eine Frage zu klären. Andererseits vermute ich, dass man Angst hat diese Frage zu behandeln, da dann automatisch viele Dinge unzulässig würden. Denn eigentlich darf man Menschenleben nicht gegen Arbeitsplätze abwägen, obwohl man dies bei hunderten Entscheidungen täglich tut.
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