Umgebungslärm wirkt sich nachteilig auf den Wert eines Grundstücks aus. Dies trifft ja nicht nur bei Fluglärm zu, sondern in vielen anderen Fällen zu. Etwa die viel befahrene Straße. Deswegen fragte ich beim Finanzamt mal nach.
Da ich Fluglärm als Beispiel genannt hatte, ging man nur auf diesen Punkt ein. Dieses Dokument aus dem Jahr 2012 regelt für NRW, wie bei Fluglärm zu verfahren ist. Ob dies nun rechtlich alles korrekt ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Mir ist nicht bekannt, ob hier schon einmal jemand geklagt hat.
Ob die Verursacher, die Flughäfen, diesen Wertverlust wohl kompensieren müssen.