Vor einigen Tagen sah ich eine Elstern von einem Baum einen Ast mitnehmen. Folglich sind zumindest die Elstern schon jetzt am Brüten bzw. dies steht unmittelbar bevor.
Auch die Natur kommt jetzt in Form der Frühblüher überall zum Vorschein.
Ist da das BNatSchG § 39, was die Bäumfällung von 1. März bis zum 30. September verbietet, noch zeitgemäß?
Da kam ich ins Denken, wenn durch den milden Winter Vögel bereits jetzt brüten, müsste doch eigentlich auch der Schutz entsprechend früher wirksam werden. Sprich keinen Fällung von Bäumen mehr.
Wobei. Was nützt es, wenn man nur in einem eingeschränkten Zeitbereich fällen darf den Lebensraum der Tiere aber insgesamt verkleinert? Verkleinerter Lebensraum heißt automatisch weniger Exemplare.
Müsste da das Gesetz nicht angepasst und verstärkt auf die Bewahrung vorhandener Lebensräume gesetzt werden?