Oder besser gesagt verlangt für eine einfache Auskunft horrende Gebühren.
Da ich in der Nacht mal wieder von Fluglärm geweckt wurde fragte ich wie zuvor schon einige Male bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) am Fluglärmhafen Düsseldorf nach. Also jenen, die entscheiden wer unter Fluglärm leiden muss und wer nicht.
Meine Anfrage:
Guten Morgen,
heute Nacht um 3:02 Uhr von lautem Fluglärm geweckt und um 4:11 von
nicht ganz so lautem.Welche Flugzeuge waren da diesmal?
MfG
Ulrich Scharfenort
Kurz zuvor hatte ich bereits eine andere Anfrage gestellt zu einem weiteren Flug, welcher die Nachtruhe störte.
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
leider kann ich Ihnen jetzt nicht jedes Mal zu nächtlichem Flugverkehr eine Antwort schreiben.
Wiederum handelte es sich um einen Abflug vom Flughafen Köln/Bonn in fast 15.000 ft und einen Überflug in größerer Flughöhe.
Ich behalte mir vor bei zukünftigen gleichgelagerten Fällen Gebühren gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) zu erheben.
…
und mit einer weiteren Mail kam dann dies noch explizitere:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
wie bereits in meiner letztem Email angekündigt, werde ich zu
gleichgelagerten Fällen kein Antwort außerhalb der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetzes geben.Gerne analysiere ich im Detail die betreffenden Flugbewegungen für Sie.
Hierfür fallen Gebühren in Höhe von zirka 50,- EURO an.Ich bitte um kurze Bestätigung der Kostenübernahme gemäß Kostenverzeichnis zur Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV).
…
Bei so viel Dreistigkeit, fiel meine Antwort natürlich ebenso dreist aus.
Guten Tag,
Für einfache Auskünfte nach UIG fallen keine Gebühren an (UIG NRW § 5 Abs. 2) und da ich jede Anfrage als Einzelanfrage stelle, sind es nur einfache Auskünfte. Sie sollten sich mal genau über das UIG informieren.
Oder soll mich diese „Androhung“ von Gebühren davon abhalten meine
Rechte wahrzunehmen?Fall sie weiterhin die zustehende kostenlose Auskunft verweigern sollten bitte ich um Mitteilung welche Behörde für die DFS Düsseldorf als fachliche Aufsicht zuständig ist. Daneben behalte ich mir vor, mich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zu wenden, da ich diese Antwort als ziemlich Dreistigkeit empfinde.
Zudem ist die DFS ja auch der Verursacher für diesen Fluglärm, wobei ich ja schon erfuhr, dass der Lärm von der DFS nicht gemessen wird, hier also keinerlei Rücksicht genommen wird, da man ja nicht weiß wie laut die Flugzeuge am Boden wirklich sind. Hier sind dringend Messungen notwendig.
Und wenn Sie die Anfragen stören, dann gibt es eine ganz einfache
Lösung. Keinen nächtlichen Fluglärm über Duisburg-Rheinhausen machen, damit ist uns allen gedient.MfG
Ulrich Scharfenort
Anscheinend brauchen die Mitarbeiter DFS nicht nur in Hinblick auf Lärmschutz der Bevölkerung Nachhilfe.
Mit einer Antwort hatte ich nicht gerechnet, weshalb ich mich nach diesem Mailverkehr von Anfang April nun an die zutändige Aufsichtbehörde wandte und zugleich auch die von der DFS Düsseldorf neu etablierten faktischen Flugrouten beschwerte, denn auch wenn Rheinhausen Flugerwartungsgebiet sein mag, ist dies trotzdem nur auf der Nord-Süd-Achse der Fall und definitiv nicht auf der West-Ost-Route.
Nemo me impune lacessit. Man muss sich nicht alles bieten lassen.